Münchner Urteil: Student muss für monströse Taten elf Jahre in Haft
Ein 28-jähriger Student aus China ist vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine damalige Freundin über einen Zeitraum von mehreren Monaten in seiner Wohnung insgesamt achtmal betäubte, vergewaltigte und die Taten filmte. Die Videos wurden von einer Ermittlerin als das Schlimmste bezeichnet, das sie je gesehen habe.
Richter nennt Taten menschen- und frauenverachtend
Der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner bezeichnete die Handlungen des Studenten als hochkriminell, hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend sowie monströs. Der Angeklagte hatte die Taten vor Gericht eingeräumt und sich entschuldigt, betonte jedoch, kein Frauenhasser zu sein. In einer emotionalen Aussage sagte er: "Ich liebe dieses Mädchen, aber ich habe sie tief verwundet." Seine Taten seien unbedacht, egoistisch, gefährlich, hässlich und ungehobelt gewesen.
Chatgruppen mit extrem frauenverachtenden Inhalten
Das Gericht stellte fest, dass der Student sich in Chatgruppen mit dem Namen "Fahrschule" mit anderen Landsmännern austauschte, von denen zwei in Berlin und Frankfurt wegen ähnlicher Verbrechen verurteilt wurden. In diesen Chats wurden Frauen als "Privatautos" oder "Luxusautos" bezeichnet und im betäubten Zustand als "tote Schweine" tituliert. Richter Koppenleitner wies darauf hin, dass solche Fälle kein Einzelfall seien und verwies auf den Fall der Französin Gisèle Pelicot, die über Jahre hinweg missbraucht wurde.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten die Höchststrafe gefordert, einschließlich lebenslanger Haft, der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und der Anordnung von Sicherungsverwahrung. Das Gericht verhängte neben der Freiheitsstrafe auch den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung des Studenten hatte dagegen lediglich sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung beantragt und bestritt die Erfüllung des Tatbestands des versuchten Mordes und der schweren Vergewaltigung.
Urteil unterstreicht globale Dimension des Problems
Richter Koppenkopfenleitner betonte in seiner Urteilsbegründung, dass es sich bei solchen Verbrechen nicht um ein spezifisch chinesisches oder französisches Phänomen handle, sondern um ein Problem, das auch in Deutschland und weltweit existiere. Das Urteil soll ein deutliches Signal gegen frauenverachtende Gewalt setzen und die Schwere der Taten unterstreichen. Die Öffentlichkeit reagierte mit Entsetzen auf die Details des Falls, der erneut die Notwendigkeit eines strengen rechtlichen Rahmens für derartige Verbrechen aufzeigt.



