Mordprozess in Lübeck endet mit überraschendem Urteil
Vor dem Landgericht Lübeck ist am Dienstag ein bemerkenswerter Mordprozess zu Ende gegangen, der jahrelange Ermittlungen mit unerwarteten Wendungen abschließt. Zwei Männer standen wegen des gemeinsamen Mordes an einem 35-Jährigen aus Ratzeburg vor Gericht, doch nur einer von ihnen wurde schuldig gesprochen.
Zwei Angeklagte, ein Freispruch
Der 24-jährige Mohammad H. erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren wegen Mordes, während sein 39-jähriger Mitangeklagter freigesprochen wurde und das Gefängnis noch am selben Tag verlassen durfte. Die beiden Angeklagten, die äußerlich kaum unterschiedlicher hätten sein können, saßen seit Januar dieses Jahres gemeinsam auf der Anklagebank.
Die Tat selbst geschah bereits im Dezember 2022, als auf einem Grundstück in Mölln in Schleswig-Holstein eine Leiche entdeckt wurde. Der 35-jährige Vermisste aus Ratzeburg war in einen Teppich gewickelt und vergraben worden. Kurz nach dem Fund nahm die Polizei zwei Tatverdächtige fest: den damals 20-jährigen Mohammad H., der Schwager des Getöteten war, sowie einen damals 34-jährigen Mann.
Geständnis nach Jahren des Schweigens
Obwohl zunächst Haftbefehl erlassen wurde, mussten beide Männer mangels ausreichender Beweise wieder freigelassen werden, und das Verfahren wurde eingestellt. Erst im September 2025 änderte sich die Lage dramatisch, als Mohammad H. sich der Polizei stellte und ein umfassendes Geständnis ablegte. In seiner Aussage belastete er den Mitangeklagten schwer und gab an, von diesem bedroht worden zu sein und sich aus Angst an der Tat beteiligt zu haben.
Vor Gericht schilderte Mohammad H. detailliert die Ereignisse der Tatnacht. Demnach hatte er sich am Abend zuvor bei seinem Schwager aufgehalten, wo Alkohol und Drogen konsumiert sowie Playstation gespielt wurde. Am nächsten Morgen ließ er den Mitangeklagten in die Wohnung, der dann den schlafenden Opfer mit dem Stiel einer Kreuzhacke attackierte. Laut Aussage legte der Mann dem 35-Jährigen den Stiel auf den Hals und stellte sich mit seinem etwa 110 Kilogramm schweren Körper darauf, während Mohammad H. die Beine des Opfers festhielt.
Leiche im Teppich vergraben
Anschließend wickelten sie die Leiche in einen Teppich und vergruben sie in der Nähe eines Flüchtlingsheims in Alt-Mölln, wo Mohammad H. damals lebte. Trotz dieser schweren Belastung durch seinen Mitangeklagten schwieg der 39-Jährige während des gesamten Prozesses.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe von acht Jahren für Mohammad H. und eine lebenslange Haftstrafe für den älteren Angeklagten. Der Verteidiger des 39-Jährigen wies jedoch auf viele Ungereimtheiten in der Beweisführung hin und plädierte auf Freispruch. Das Gericht folgte dieser Argumentation in wesentlichen Teilen.
Richter hat erhebliche Zweifel
Der Richter äußerte erhebliche Zweifel an der Schuld des 39-Jährigen und sogar daran, ob dieser überhaupt am Tatort gewesen sei. Es sei nicht auszuschließen, dass Mohammad H. allein gehandelt habe. Daher lautete das Urteil: fünf Jahre Jugendstrafe für Mohammad H. und Freispruch für den zweiten Angeklagten.
Der Anwalt des Freigesprochenen, Nawied Haschimzada, kommentierte das Urteil mit den Worten: „Ich war von Anfang an davon überzeugt, dass mein Mandant hier freigesprochen wird. Er ist glücklich, dass er nach sechs Monaten Untersuchungshaft endlich zu seiner Familie zurückkehren kann. Es gab keine objektiven Beweise, nur die Aussage des nun Verurteilten.“
Der Fall zeigt einmal mehr, wie komplex Mordprozesse sein können und wie schwierig es ist, bei fehlenden objektiven Beweisen zu eindeutigen Schuldzuweisungen zu kommen. Während für Mohammad H. nun eine mehrjährige Haftstrafe beginnt, kann der freigesprochene 39-Jährige sein Leben in Freiheit fortsetzen.



