Nachbarschaftsstreit in Vorpommern eskaliert: Gericht verurteilt Handwerker
Das Amtsgericht Pasewalk hat einen besonders heftigen Nachbarschaftskonflikt zwischen Mitgliedern eines Motorradklubs am Stettiner Haff und zwei Männern aus Berlin strafrechtlich vorläufig abgeschlossen. Richter Gerald Fleckenstein sprach einen 39-jährigen Handwerker aus der Region um Ueckermünde der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig, obwohl dieser eine Hilfestellung für seinen Rockerkumpel vor Gericht bestritt.
Sechs Monate Haft auf Bewährung für Handwerker
Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Haupttäter hatte bereits 2023 wegen desselben Vorfalls eine etwas längere Haftstrafe auf Bewährung erhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar acht Monate Haft auf Bewährung gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.
Kulturkampf auf dem Lande: Unterschiedliche Lebensweisen prallen aufeinander
Der 65-jährige Geschädigte, ein Archäologe und Historiker aus Berlin, und sein Lebensgefährte hatten vor Jahren ein Gehöft in Altwarp gekauft und aufwendig saniert, um es als Ferienhaus zu nutzen. Das Pech: Das Grundstück liegt in der Nähe des Geländes des Motorradklubs „Riding Skulls“, wo regelmäßig laute Feiern stattfanden.
Richter Fleckenstein bezeichnete die ständigen Auseinandersetzungen zwischen dem Motorradklub, der Feuerwehr und den meisten Dorfbewohnern auf der einen Seite und den offen homosexuell lebenden Männern auf der anderen Seite als „Culture Clash“ – einen Kulturkampf auf dem Lande.
Gewalttätige Auseinandersetzung im März 2021
An einem Tag im März 2021 war der 48-jährige Haupttäter mit einem Auto unterwegs und begegnete den Berlinern, wobei es fast zu einem Zusammenstoß kam. Der später rechtskräftig verurteilte Schläger holte den nun angeklagten 39-jährigen Handwerker von dessen Grundstück ab, wo dieser gerade arbeitete.
Als die beiden Männer an der Auffahrt des später Geschädigten vorbeikamen, soll einer der Berliner eine bestimmte Geste in Richtung der Einheimischen gemacht haben. Daraufhin stoppte der Fahrer, stürmte aus dem Auto und attackierte den 65-Jährigen.
Widersprüchliche Schilderungen der Attacke
Der Handwerker gab an, er habe die „Kampfhähne“ sofort trennen wollen, aber der Partner des Berliners habe ihn daran gehindert. Dabei habe er den Berliner geschubst, aber nur um sich selbst zu schützen. Er betonte, er habe „im Grunde auch nichts gegen die homosexuelle Lebensweise der Berliner“ und habe in seiner Firma auch entsprechende Angestellte.
Richter Fleckenstein nahm diese Darstellung jedoch nicht vollständig ab. „Der Angeklagte hat den Partner des angegriffenen Berliners daran gehindert, dass dieser seinem Mitbewohner zu Hilfe kommt“, lautete die Begründung für das Urteil. Das Gericht sah allerdings keine Hinweise auf „eine homophobe Motivation“ bei dem 39-Jährigen.
Folgen der Attacke und Verhalten der Berliner
Der Hauptgeschädigte erlitt bei der Attacke einen Nasenbeinbruch, aber keine schweren Verletzungen. Im Gerichtssaal trat er mit einem auffällig langen roten Mantel, rosa Schuhen und blauer Weste auf. Er und sein Partner sehen sich vor allem wegen ihrer homosexuellen Lebensweise als verfolgt an.
Der Berliner gab zu, sich angewöhnt zu haben, regelmäßig die Polizei zu rufen, wenn es bei Dorffeiern nach 22 Uhr zu laut wurde. Polizeibeamte bestätigten viele solcher Fälle.
Entwicklung des Motorradklubs und Ausblick
In den vergangenen Jahren ist die Mitgliederzahl des Rockerklubs deutlich um etwa zwei Drittel zurückgegangen – auch wegen anderer Vorfälle. Das traditionelle Ostertreffen des Dorfes, das jahrelang für Ärger sorgte, fiel im vergangenen Jahr aus. Für dieses Jahr kündigte der Handwerker im Prozess jedoch eine Wiederaufnahme der Feier am 4. April an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten hat bereits Berufung eingelegt, sodass der Fall Ende 2026 möglicherweise noch einmal am Landgericht verhandelt werden könnte.



