Mutter und Sohn als Kunden bei Dealer: Gericht verurteilt 41-Jährigen zu über drei Jahren Haft
Mutter und Sohn als Kunden bei Dealer: Drei Jahre Haft

Drogenprozess in Neubrandenburg: Dealer zu über drei Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Neubrandenburg hat einen 41-jährigen Mann aus Penzlin wegen illegalen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt. Die Kammer unter Richter Norman Golinski sprach den Angeklagten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im minderschweren Fall schuldig. Dieses Urteil liegt deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und drei Monate Haft beantragt hatte.

Durchsuchung mit umfangreichen Funden

Bei einer Durchsuchung am 19. März 2024 – genau zwei Jahre vor der Urteilsverkündung – fanden Polizeibeamte in der Wohnung, dem Keller und einer Gartenlaube des Angeklagten erhebliche Mengen an Drogen. Mehr als 200 Gramm Cannabis, etwas Kokain und fast ein halbes Kilo Amphetamine wurden sichergestellt, mit einem Gesamtwert von mehreren tausend Euro. Zusätzlich entdeckten die Ermittler:

  • Eine Feinwaage und zahlreiche Tüten mit szenetypischen Verpackungen
  • Zwei Pistolen und einen Schlagring
  • Einen Zettel mit Namen und Summen, der typisch für Drogengeschäfte ist

Die Wirkstoffmengen lagen beim Fünf- bis Sechsfachen der gesetzlich definierten geringen Menge, was auf einen gewerblichen Handel hindeutet.

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Angeklagter bestreitet Handelstätigkeit

Der 41-Jährige räumte zwar den Besitz der Drogen ein, bestritt jedoch konsequent, damit gehandelt zu haben. Er erklärte, aufgrund einer schweren Erkrankung selbst regelmäßig konsumiert zu haben: „Wenn ich Drogen genommen habe, waren die Schmerzen weg.“ Zudem habe er Freunden immer etwas abgegeben, aber keinen organisierten Drogenring betrieben.

Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer wies diese Darstellung entschieden zurück: „So ein Samariterverhalten ist völlig unglaubhaft.“ Sie verwies auf die prekäre finanzielle Situation des Angeklagten, der von Sozialleistungen lebte und sich Drogen im Wert von mindestens 7000 Euro nicht hätte leisten können.

Mutter und Sohn als Kunden

Ein besonders brisantes Detail des Prozesses war die Aussage eines 18-jährigen Zeugen. Dieser bestätigte, dass in der Region allgemein bekannt war, bei dem Angeklagten Drogen beziehen zu können. Sogar die eigene Mutter des 41-Jährigen aus Templin in der Uckermark habe dort eingekauft und sich dabei sogar „anschreiben lassen“ – also auf Rechnung gekauft.

Der Richter Norman Golinski würdigte in seiner Urteilsbegründung zwar die schwierige persönliche Situation des Angeklagten aufgrund seiner Erkrankung, betonte aber gleichzeitig: „Sie waren aber nur ein regionaler Dealer.“ Damit wies er die mildere Einschätzung des Verteidigers zurück, der eine Bewährungsstrafe gefordert hatte.

Familie in Ermittlungen verwickelt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Verteidiger Henning Köhler Berufung angekündigt hat. Der 41-Jährige bleibt daher vorerst auf freiem Fuß. Allerdings hat sein Drogenhandel auch Konsequenzen für seine Familie: Sowohl bei seinem erwachsenen Sohn als auch bei seiner jugendlichen Tochter wurden in deren Kinderzimmern kleinere Drogenmengen gefunden, was zu polizeilichen Ermittlungen und staatsanwaltlichen Verfahren führte.

Die Durchsuchung hatte vor rund zwei Jahren in einem Haus in der Nähe des Penzliner Bahnhofs stattgefunden und ein umfassendes Bild der Drogenaktivitäten des Angeklagten ergeben. Trotz seiner gesundheitlichen Probleme und der behaupteten „Schwierigen persönlichen Situation“ sah das Gericht ausreichend Beweise für einen gewerbsmäßigen Drogenhandel über mehrere Monate hinweg.

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