Jimi Blue Ochsenknecht akzeptiert Strafbefehl wegen Zechprellerei in München
Ochsenknecht akzeptiert Strafbefehl wegen Zechprellerei

Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht akzeptiert Strafbefehl wegen Zechprellerei

Das Amtsgericht München hat in einem Verfahren gegen den Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Betrugs erlassen. Der 34-Jährige, bekannt aus Filmen wie "Die wilden Kerle", hatte zunächst juristisch gegen die Vorwürfe gekämpft, dann aber seinen Einspruch zurückgezogen und die Verantwortung übernommen.

Vorwürfe über nicht bezahlte Restaurantrechnungen

Den Ermittlungen zufolge soll Ochsenknecht im März 2022 in einem asiatischen Restaurant und einer Cocktailbar im österreichischen Graz Speisen und Getränke konsumiert haben, ohne die anschließenden Rechnungen zu begleichen. Die ausstehenden Beträge beliefen sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auf insgesamt rund 1900 Euro.

Eigentlich hätte am Montag eine Gerichtsverhandlung stattfinden sollen, weil der Schauspieler zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte jedoch, dass dieser Einspruch kurz vor Beginn des Termins zurückgezogen wurde, wodurch die Sitzung entfiel.

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Rechtliche Konsequenzen und frühere Verfahren

Mit der Annahme des Strafbefehls ist Ochsenknecht nun rechtskräftig verurteilt. Er muss 80 Tagessätze in einer "mittleren zweistelligen" Höhe zahlen. Die genaue Summe wurde nicht öffentlich gemacht. Wichtig zu wissen: Da die Strafe unter 90 Tagessätzen liegt, gilt der Schauspieler nicht als vorbestraft.

Dies ist nicht der erste Fall von Zechprellerei, mit dem sich Jimi Blue Ochsenknecht auseinandersetzen musste. Bereits im August des vergangenen Jahres stand er vor dem Landesgericht Innsbruck, weil er mit einer Männergruppe Ende 2021 im luxuriösen Hotel Sonne in Kirchberg, Tirol, konsumiert hatte, ohne die Rechnung über etwa 14.000 Euro zu bezahlen. Dieses Verfahren endete mit einer Diversion: Ochsenknecht stimmte einer Geldstrafe von 18.000 Euro zu, eine Verurteilung erfolgte nicht. Die Hotelrechnung hatte zuvor eine frühere Partnerin des Schauspielers beglichen.

Stellungnahmen von Anwalt und Betroffenem

Der Anwalt von Jimi Blue Ochsenknecht erklärte gegenüber der Münchner Zeitung "tz", man habe zunächst wegen "einer fehlerhaften Zustellung" vorsorglich Rechtsmittel eingelegt. Diese seien aber inzwischen zurückgenommen worden: "Der Strafbefehl wurde nun akzeptiert, um die Verantwortung zu übernehmen und einen Schlussstrich zu ziehen."

Der Schauspieler selbst äußerte sich in einem Instagram-Video zu den Vorwürfen. Er betonte, die Rechnung sei "schon längst" beglichen worden. "Ich habe früher nicht alles richtig gemacht, deswegen habe ich den Einspruch zurückgenommen, habe gesagt, ich bin schuld, habe mich entschuldigt, ich nehme die Schuld auf mich – aber versuche seit letztem Jahr, alles richtig zu machen, besser zu machen", so Ochsenknecht. Weiter fügte er hinzu: "Ich arbeite charakterlich, beruflich an mir, finanziell an mir."

Die Entscheidung des Amtsgerichts München markiert damit den Abschluss eines weiteren rechtlichen Kapitels im Leben des Schauspielers, der in der Vergangenheit bereits mit verschiedenen juristischen Auseinandersetzungen konfrontiert war.

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