Jimi Blue Ochsenknecht muss Geldstrafe zahlen - Restaurantrechnung nicht bezahlt
Ochsenknecht: Geldstrafe für nicht bezahlte Restaurantrechnung

Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht muss Geldstrafe wegen nicht bezahlter Rechnung zahlen

Der Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht muss eine Geldstrafe zahlen, weil er eine Restaurantrechnung über 1.900 Euro zunächst nicht beglichen hat. Ein Strafbefehl über 80 Tagessätze wegen Betrugs ist nun rechtskräftig geworden, wie ein Sprecher des Amtsgerichts München bestätigte. Die genaue Höhe der Geldstrafe blieb zunächst unklar, nachdem mehrere Medien über den Fall berichtet hatten.

Vorfall in Graz: Rechnung absichtlich nicht bezahlt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Ochsenknecht im März 2022 in einem Restaurant und einer Cocktailbar in Graz eine Rechnung von insgesamt 1.900 Euro für Essen und Getränke absichtlich nicht bezahlt. Der Schauspieler äußerte sich nach den Medienberichten auf Instagram selbst zu dem Vorfall und gestand ein, in der Vergangenheit "nicht alles richtig gemacht" zu haben.

In einer Videobotschaft betonte Ochsenknecht, dass er die Rechnung "schon längst" beglichen habe. "Ich habe früher nicht alles richtig gemacht, deswegen habe ich den Einspruch zurückgenommen, habe gesagt, ich bin schuld, habe mich entschuldigt, ich nehme die Schuld auf mich", erklärte der Schauspieler. Er fügte hinzu: "Aber versuche seit letztem Jahr, alles richtig zu machen, besser zu machen. Ich arbeite charakterlich, beruflich an mir, finanziell an mir."

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Rechtsmittel zurückgenommen: Verantwortung übernommen

Ochsenknechts Anwalt sagte der "tz", man habe zunächst vorsorglich Rechtsmittel gegen den Strafbefehl eingelegt, weil es Probleme mit der Zustellung gab. Diese Einspruch wurde jedoch inzwischen zurückgenommen. "Der Strafbefehl wurde nun akzeptiert, um die Verantwortung zu übernehmen und einen Schlussstrich zu ziehen", so der Anwalt.

Dies ist nicht das erste Mal, dass der Schauspieler wegen nicht bezahlter Rechnungen mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Bereits in der Vergangenheit hatte ihm dieses Verhalten in Österreich Ärger vor Gericht eingebracht. Der nun rechtskräftige Strafbefehl aus München markiert einen weiteren Höhepunkt in dieser Serie von Vorfällen.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es sich bei dem nicht bezahlten Betrag von 1.900 Euro um eine bewusste Handlung handelte. Der Fall zeigt, dass auch Prominente nicht über dem Gesetz stehen und für ihre finanziellen Verpflichtungen einstehen müssen. Ochsenknechts öffentliche Stellungnahme und die Akzeptanz des Strafbefehls deuten darauf hin, dass der Schauspieler aus seinen Fehlern lernen möchte.

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