Ein 52-jähriger Mann aus dem Odenwald ist vom Landgericht Darmstadt wegen schweren Kindesmissbrauchs in 75 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Verbüßung der Haftstrafe wurde die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund der Tat
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann 75 Fälle schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, darunter auch Vergewaltigungen, zwischen den Jahren 2005 und 2024 vorgeworfen. Die Opfer waren elf vorpubertäre Jungen, darunter auch der damals acht Jahre alte Stiefsohn des Angeklagten. Der dreifache Vater hatte die Vorwürfe vollumfänglich gestanden. Die Anklage stützte sich auf Fotos und Videos, die der Täter selbst von den Missbrauchshandlungen angefertigt hatte.
Urteil und Strafmaß
Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13,5 Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte keine konkrete Strafmaßforderung gestellt, jedoch eine eingeschränkte Schuldfähigkeit wegen der Pädophilie des Angeklagten geltend gemacht. Die Kammer sah dies anders: Der Vorsitzende Richter Daniel Schledt betonte, dass die Fotos und Videos eine bewusste Steuerung des Täters erkennen ließen. Zudem habe der Mann im Alltag stets sozial angemessen agiert. Er war unter anderem als Elternbeirat tätig und wurde von den Eltern seiner Opfer als sympathisch beschrieben. „Sie haben schwere Schuld auf sich geladen“, sagte Richter Schledt in der Urteilsbegründung.
Reaktionen und Ausblick
Der Fall sorgt in der Region Odenwald für Entsetzen. Die Sicherungsverwahrung soll verhindern, dass der Mann nach der Haft weitere Straftaten begeht. Das Urteil kann noch mit einer Revision angefochten werden.



