OLG Dresden: Verfahren gegen DHL-Blockierer muss neu aufgerollt werden
Ein Verfahren gegen vier Klimaaktivisten, die im Sommer 2021 das DHL-Frachtkreuz am Flughafen Leipzig-Halle blockierten, wird neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht Dresden hat einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Leipzig stattgegeben und ein Freispruch-Urteil des Amtsgerichts Eilenburg aufgehoben.
Freispruch wird aufgehoben
Die Betroffenen, zwei Frauen und zwei Männer, waren vor gut einem Jahr in Eilenburg vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden. Sie erschienen nicht persönlich zur Revisionsverhandlung und ließen sich von ihren Verteidigern vertreten. Die Staatsanwaltschaft legte eine sogenannte Springrevision ein, wodurch das Verfahren in beschleunigter Form direkt am Oberlandesgericht landete.
Blockade am Flughafen Leipzig-Halle
Am 9. Juli 2021 blockierten die Beschuldigten gemeinsam mit 50 weiteren Personen als Klimaaktivisten an einem Kreisverkehr eine Zufahrt zum Terminal des Logistikunternehmens DHL. Der Protest richtete sich gegen eine Erweiterung des Flughafens und eine Ausdehnung der Nachtflugerlaubnis. Durch die Aktion konnten mehrere Lastkraftwagen ihre Fracht erst verspätet abladen.
DHL machte anfangs einen Millionenschaden geltend und verklagte die Teilnehmer der Blockade auf 84.000 Euro Schadenersatz. Später bot das Unternehmen einen Vergleich an und korrigierte auch die Höhe des angeblich erlittenen Schadens.
Rechtliche Erörterungen
In der Revisionsverhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob die Lastkraftwagen in dem Kreisverkehr weiterfahren und eine andere Ausfahrt hätten nutzen können. Die Verteidigung verwies auf das Recht der Versammlungsfreiheit und argumentierte, dass die Lkw-Fahrer alternative Routen hätten wählen können.
Die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende der Verhandlung, das Verfahren an einen anderen Strafrichter in Eilenburg zurückzuverweisen. Dem gab das Oberlandesgericht statt. Das Urteil aus Eilenburg entspreche rein formal „handwerklich“ nicht den Anforderungen, hieß es in der Begründung.
Ausblick auf das neue Verfahren
Das Verfahren wird nun neu aufgerollt und an das zuständige Amtsgericht zurückgewiesen. Die Klimaaktivisten müssen sich erneut vor Gericht verantworten. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts unterstreicht die rechtlichen Komplexitäten bei Protestaktionen dieser Art und setzt einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle.



