Polizistenmord in Lauchhammer: 10,5 Jahre Haft für Raser
Polizistenmord: 10,5 Jahre Haft für Raser

Das Landgericht Cottbus hat einen 27-jährigen Polen wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Tod des Dresdner Polizisten Maximilian Stoppa im Januar 2025 hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst.

Urteil und Strafzumessung

Die Strafe setzt sich aus acht Jahren für den Vorfall in Lauchhammer und zweieinhalb Jahren aus Vorverurteilungen wegen schweren Bandendiebstahls zusammen. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach fünf Jahren angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord vorgeworfen, doch das Gericht sah kein Mordmerkmal gegeben.

Tathergang und Verfolgungsjagd

Der 32-jährige Polizist war im Januar 2025 in Lauchhammer im Einsatz, als er aus einem Polizeifahrzeug aussteigen wollte. In diesem Moment erfasste ihn der flüchtende Angeklagte mit seinem Auto und schleuderte ihn 15 Meter durch die Luft. „Er fuhr einfach weiter“, sagte der Richter und betonte die Rücksichtslosigkeit des Täters. Videos der Verfolgungsjagd zeigten, dass der Angeklagte innerorts mit über 100 km/h und außerorts mit fast 190 km/h unterwegs war, auch über Fußwege und entgegen der Fahrtrichtung in Kreisverkehren. Ein beteiligter Polizist beschrieb ihn als „Rallyefahrer“.

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Prozess und Beweisaufnahme

Während des Prozesses legte der Angeklagte ein Geständnis ab und ließ erklären: „Ich würde es gern ungeschehen machen.“ Er zeigte Reue und gab an, das Leid der Familie zu erkennen. Die Kammer wertete strafverschärfend die lange Fluchtdauer, die kriminelle Energie und die Verbindung zur organisierten Kriminalität. Der Angeklagte war Teil einer Autoschieberbande. Auch nach dem Aufprall trat er weiter aufs Gaspedal. Eine Blutprobe ergab nur eine geringe Beeinträchtigung durch Kokain, obwohl er drogenabhängig war.

Würdigung des Opfers

Im Gerichtssaal stand ein schwarz-weißes Foto des getöteten Polizisten, aufgestellt von seiner Mutter und Lebenspartnerin. Die Familie hatte sich bewusst für eine öffentliche Trauerfeier entschieden, um dem Opfer ein Gesicht zu geben. Ein Gedenkstein am Tatort erinnert an Maximilian Stoppa. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

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