Prozess gegen mutmaßlichen Automatensprenger: Angeklagter mit Nasenbluten - Richter sagt Verhandlung ab
Im Landgericht Schwerin blieb am Dienstag der wichtigste Platz im Prozess um eine Geldautomaten-Sprengung in Klütz kurzfristig leer. Der Angeklagte Peter B., der unter dem Spitznamen „Gasmann“ bekannt ist, konnte wegen starkem, anhaltendem Nasenbluten nicht an der Verhandlung teilnehmen. Vorsitzender Richter Jan Balbach informierte die Anwesenden über die unerwartete Verschiebung.
Richter entscheidet: „Ist mir zu heiß, ihn hierherzukutschieren“
Der ursprüngliche Plan, den 55-Jährigen aus der Untersuchungshaft vorzuführen, musste geändert werden. Laut Richter Balbach hatte der Anstaltsarzt dringend davon abgeraten, den Angeklagten zum Prozess nach Schwerin zu bringen. „Und ohne Angeklagten verhandelt es sich im Rechtsstaat schlecht“, erläuterte der Richter in Richtung einer anwesenden Schulklasse, die nahezu alle Plätze im Saal 18 belegt hatte.
Balbach fügte hinzu: „Zwar sei B. in dem Verfahren mitunter schlitzohrig aufgetreten. Aber angesichts des ärztlichen Ratschlages ist es auch mir zu heiß, ihn jetzt hierher kutschieren zu lassen.“ Für die geplanten Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird nun ein neuer Verhandlungstermin angesetzt.
Hintergrund: Sprengung in Klütz mit hohem Sachschaden
Der seit Mitte Januar laufende Prozess gegen Peter B. dreht sich um die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchten schweren Diebstahls. Laut Anklage soll der 55-Jährige im Oktober 2024 mit einem gestohlenen und mit Einbruchswerkzeugen vollgepackten Oldtimer in die Kleinstadt Klütz gefahren sein.
Dort habe er ein explosives Sauerstoff-Acetylen-Gasgemisch in einen Geldautomaten vor einem Getränkemarkt geleitet. Als der Tresor durch die Sprengung nicht geknackt wurde, soll B. ohne Beute geflohen sein. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 12.000 Euro beziffert.
Beweislage und Vorstrafen des „Gasmannes“
Peter B. droht bei einem Schuldspruch eine weitere Haftstrafe. Wegen mehrerer Automatensprengungen in Nordrhein-Westfalen war der Mann bereits zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Vorgehensweise, die Automaten mit einem explosiven Gasgemisch zu knacken, brachte ihm in der Region Siegen den Spitznamen „Gasmann“ ein.
Die Staatsanwaltschaft sieht mehrere Indizien, die für eine Täterschaft in Klütz sprechen:
- In dem gestohlenen Audi Quattro, mit dem B. im Dezember 2024 in Hamburg von der Polizei gestoppt wurde, fanden sich Notizen zu Fluchtrouten und Informationen über Klütz und Umgebung.
- Der Audi war vollgepackt mit Werkzeugen und Geräten, darunter eine Sauerstoffflasche und eine Acetylenflasche, die nach Einschätzung der Ermittler zum Sprengen von Geldautomaten verwendet werden.
- An einigen Gerätschaften wurden laut Spurengutachten DNA-Spuren sichergestellt, die zu dem 55-Jährigen passen sollen.
- Am Tatort entdeckten die Ermittler Glassplitter, die sie der Heckscheibe des Audis zuordneten.
Die Verteidigung hat bislang unter anderem angezweifelt, dass der Audi tatsächlich am Tatort in Klütz geparkt worden sei. Der Prozess soll am Mittwoch fortgesetzt werden, sofern der Gesundheitszustand des Angeklagten es zulässt.



