Islamistinnenprozess: Wie eine Frau aus Düsseldorf verurteilten IS-Terroristen half
Nadine D. aus Düsseldorf soll Spenden für gefangene IS-Terroristen eingeworben und ihnen aufmunternde Briefe ins Gefängnis geschickt haben. Ist das Terrorunterstützung? Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die sogenannte Gefangenenhilfe im islamistischen Milieu.
Der Fall Jennifer W.
Die Fanpost ging kurz vor Weihnachten im Münchner Gefängnis ein. „Du bist nicht allein“, hieß es in einem der Briefe. Auf einem beigelegten Foto waren zwei vollverschleierte Frauen mit einer Raubkatze zu sehen, daneben der Schriftzug „Meine starke Löwin“. Empfängerin war die IS-Terroristin Jennifer W., die später zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde, unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge. Sie hatte sich dem Islamischen Staat angeschlossen und nichts dagegen unternommen, dass ihr Mann ein jesidisches Mädchen im Irak in der Sonne festkettete und sterben ließ. Es war eine der schlimmsten Taten unter Beteiligung deutscher Islamisten. Doch für Nadine D. offenbar kein Grund, sich von Jennifer W. abzuwenden. Der Umschlag mit Fotos und Briefen radikaler Glaubensschwestern vom Dezember 2019 stammte nach Überzeugung der Ermittler von ihr.
Islamistische Propagandaschleuder
Nadine D., 42, aus Düsseldorf soll jahrelang die Plattform „Free Our Sisters“ betrieben haben. Die Initiative galt Beobachtern als islamistische Propagandaschleuder – und als eine der wichtigsten Gefangenenhilfen für verurteilte Islamisten im deutschsprachigen Raum. Ihr Logo zeigte rosa Blumen neben Handschellen, dazu der Schriftzug „Befreit unsere Schwestern“. Ob RAF oder Nationalsozialistischer Untergrund: Immer wieder erhalten inhaftierte Terroristen Unterstützung von Sympathisanten. Diese besuchen sie im Gefängnis oder schicken ihnen aufmunternde Briefe. Die sogenannte Gefangenenhilfe dient radikalen Milieus dazu, die Reihen zu schließen, im Kampf gegen den verhassten Repressionsapparat.
Der Prozess gegen Nadine D. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wirft grundlegende Fragen auf: Wo hört die humane Unterstützung von Gefangenen auf, wo beginnt die Terrorunterstützung? Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, durch ihre Aktionen die Organisation des Islamischen Staats gestärkt zu haben. Die Verteidigung argumentiert, es habe sich lediglich um seelsorgerische Briefe gehandelt, die keine strafbare Handlung darstellten. Das Gericht wird in den kommenden Wochen entscheiden müssen, ob die Grenze zur Terrorunterstützung überschritten wurde.



