Prozessauftakt nach A20-Crash: Polizisten schweigen zu tödlicher Verkehrskontrolle
Prozess nach A20-Crash: Polizisten schweigen zu tödlicher Kontrolle

Prozessauftakt nach tödlichem A20-Crash: Angeklagte Polizisten schweigen

Im Prozess um mögliche schwerwiegende Fehler bei einer Verkehrskontrolle vor einem tödlichen Unfall auf der A20 im August 2020 haben die beiden angeklagten Polizisten von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Zum Auftakt der Verhandlung am Dienstag am Amtsgericht Lübeck wollten sich die Beamten nicht zum Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen äußern.

Folgenreiche Entscheidung bei nächtlicher Kontrolle

Die beiden Polizisten hatten den späteren Unfallverursacher etwa eine Stunde vor dem verheerenden Crash auf einem Autobahn-Parkplatz kontrolliert. Über die auffällige Fahrweise des Bundeswehrsoldaten war die Polizei durch den Notruf eines anderen Autofahrers informiert worden. Laut Anklage war der Soldat zum Zeitpunkt der Kontrolle gegen 1 Uhr nachts bereits stark alkoholisiert und eindeutig fahruntüchtig. Er hätte demnach umgehend aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Stattdessen trafen die Beamten eine folgenschwere Entscheidung: Sie verordneten dem Soldaten lediglich eine 30-minütige Ruhepause. Der Fahrer rammte später mit hoher Geschwindigkeit ein anderes Fahrzeug – zwei Menschen kamen dabei ums Leben, ein weiterer Insasse wurde schwer verletzt.

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Staatsanwaltschaft: Blutprobe unterlassen, Alkohol übersehen

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätten die besonders geschulten Beamten der Autobahnpolizei erkennen müssen, dass der Pkw-Fahrer aufgrund von Alkoholkonsum fahruntüchtig war. Der später ermittelte Blutalkoholspiegel des Soldaten lag bei der Kontrolle bei etwa 1,8 Promille. Die Angeklagten hätten die Weiterfahrt des Soldaten unterbinden müssen, erklärte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt, etwa durch Wegnahme der Autoschlüssel.

Zudem hätten die beiden Polizisten es unterlassen, die Entnahme einer Blutprobe anzuordnen. Ein Atemalkoholtest war vom Soldaten verweigert worden. Seine auffällige Fahrweise erklärte er den Beamten mit Schlafmangel nach einem langen Einsatz. „Alkohol war negativ, Person war einfach höllisch übermüdet“, teilten sie ihrer Dienststelle damals über Funkspruch mit.

Verteidigung: Sorgfältige Kontrolle ohne konkrete Anhaltspunkte

Nach Auffassung der Verteidigung wurde der spätere Unfallverursacher von den Polizisten sorgfältig kontrolliert. Die Beamten hätten mit ihrem Messgerät auch den Innenraum des Fahrzeugs auf Alkoholspuren in der Umgebungsluft untersucht. Es seien drei Messungen durchgeführt worden, alle mit negativem Ergebnis, so einer der Verteidiger.

Für die Anordnung einer Blutprobenentnahme hätten keine weiteren Anhaltspunkte vorgelegen. Bei der Kontrolle selbst habe der Pkw-Fahrer keine konkreten Ausfallerscheinungen gezeigt. Es habe lediglich die Hinweise eines Zeugen über die auffällige Fahrweise gegeben.

Zeugenaussagen: Alkoholprobleme und übersehenes Bier

Mehrere Bundeswehrsoldaten schilderten in der Verhandlung am Dienstag, dass ihr Kamerad Probleme mit Alkohol hatte. Zwei Zeugen berichteten von Anrufen Stunden vor dem Unfall, in denen der Soldat bereits gelallt und mit verwaschener Stimme gesprochen habe.

Ein anderer Bekannter erwähnte ein brisantes Detail aus einem Telefonat mit dem Soldaten kurz nach der Polizeikontrolle: Demnach sollen die Beamten ein Corona-Bier in der Mittelkonsole des Fahrzeugs übersehen haben. Diese Aussage könnte für die Bewertung der Kontrolle durch die Polizisten von Bedeutung sein.

Hintergrund: Verurteilung des Unfallverursachers

Der Bundeswehrsoldat Christopher R. war bereits im Januar 2025 am Amtsgericht Wismar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er stark alkoholisiert auf der A20 bei Triwalk etwa eine Stunde nach der Verkehrskontrolle mit rund 240 km/h auf einen deutlich langsamer fahrenden Skoda aufgefahren war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Soldat war in dem Prozess gegen die Beamten als Zeuge geladen worden. Um sich nicht selbst zu belasten, verweigerte auch er die Aussage. Der Prozess gegen die beiden Polizisten wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung bei Verkehrskontrollen und zur Erkennung von Fahruntüchtigkeit auf.

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