Prozess gegen Klimaaktivisten nach Farbattacke auf Bayerischen Landtag
Prozess nach Farbattacke auf Bayerischen Landtag

Prozess gegen Klimaaktivisten nach Farbattacke auf Bayerischen Landtag

Im Amtsgericht München müssen sich vier Aktivisten der Letzten Generation wegen einer Farbattacke auf den Bayerischen Landtag verantworten. Die Angeklagten im Alter von 23 bis 63 Jahren gestehen ihre Beteiligung an der Aktion vom 30. August 2023, bei der das denkmalgeschützte Maximilianeum mit weißen Farbbällen attackiert wurde.

Symbolischer Protest mit teuren Folgen

Die Aktivisten hatten Tennisbälle, die in weißer Farbe getränkt waren, auf das historische Gebäude geworfen. Diese sollten Hagelkörner symbolisieren, die in Bayern tatsächlich die Größe von Tennisbällen erreicht hatten. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten gemeinschädliche Sachbeschädigung vor und betont, dass durch solche Aktionen bundesweit bereits beträchtlicher Schaden entstanden sei.

Der konkrete Schaden am Maximilianeum beläuft sich auf knapp 40.000 Euro. Der zentrale Eingangsbereich und die Hausfassade wurden mit zahlreichen Farbklecksen übersät, der Boden vor dem Haupteingang durch über dreißig Farbbombentreffer verunstaltet. Auch die historischen Holztüren des Gebäudes trugen etliche Farbspritzer davon.

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Geständnisse und Konsequenzen

Ein Video des Vorfalls bestätigt die Teilnahme der Angeklagten. Einer von ihnen erklärte vor Gericht, der Protest sei seine moralische Pflicht gewesen, habe aber zu nichts geführt. Im Gegenteil: Er habe 600 Tagessätze an Geldstrafen angehäuft und sein Studium abbrechen müssen.

Am Montag kamen für zwei der Angeklagten weitere 50 Tagessätze zu je zehn Euro hinzu, was einer zusätzlichen Geldstrafe von 500 Euro entspricht. Die Verfahren gegen die beiden anderen Beschuldigten wurden abgetrennt und werden separat verhandelt.

Kritik an den Methoden

Inzwischen haben viele Aktivisten der Letzten Generation eingesehen, dass ihre Protestmethoden kontraproduktiv gewesen sind. Zwar sei der Klimaprotest wichtig, weil die Politik den Klimaschutz nicht ausreichend vorantreibe, doch die gewählten Mittel hätten mehr geschadet als genutzt.

Die Generalstaatsanwaltschaft betont in ihrer Anklageschrift, dass die Aktivisten bewusst und zielgerichtet Straftaten begehen, um öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen. Dabei würden insbesondere Sachbeschädigungen am Eigentum Unbeteiligter und Nötigungen von Passanten in Kauf genommen.

Der Prozess wirft grundsätzliche Fragen über die Grenzen des zivilen Ungehorsams im Klimaschutz auf und zeigt, wie symbolische Aktionen zu erheblichen materiellen und persönlichen Konsequenzen führen können.

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