Prozess um vernachlässigte Kindspflege in Erfurt: Mutter bleibt fern, Verfahren unterbrochen
Ein schwerbehindertes Kind kämpft ums Überleben, weil seine Eltern sich nicht ausreichend kümmerten – so lautet der schwere Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Doch vor dem Landgericht Erfurt erschien zu Beginn des Prozesses nur der 44-jährige Vater. Die ebenfalls 44-jährige Mutter ist abgetaucht und hält sich derzeit in Bayern auf, wie der Angeklagte vor Gericht angab.
Mutter in neuer Beziehung mit jüngerem Mann
Der Mann erklärte, seine Frau sei wenige Wochen vor Prozessbeginn weggegangen und soll in einer neuen Beziehung mit einem wesentlich jüngeren Partner sein. Diese überraschende Entwicklung führte dazu, dass die Verhandlung nach nur etwa einer halben Stunde unterbrochen werden musste. Der Vorsitzende Richter betonte deutlich: „Wir können nicht verhandeln ohne die Angeklagte.“
Schwere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Elternpaar aus Weimar versuchten Totschlag vor. Die Anklage behauptet, dass sich beide über mehrere Monate hinweg nicht adäquat um ihren schwer körperlich und seelisch behinderten Sohn gekümmert hätten. Konkret sollen sie den Jungen nicht ausreichend mit Essen und Trinken versorgt haben, was zu einer zunehmenden körperlichen Verfassung führte. Laut Anklage wurde der Zustand des Kindes schließlich lebensbedrohlich, und den Eltern soll dies bewusst gewesen sein.
Unklare Fortführung des Verfahrens
Der Prozess soll an diesem Freitag fortgesetzt werden, doch ob der Termin eingehalten werden kann und die Frau dann erscheint, bleibt völlig ungewiss. Die Verteidigerin der Mutter erklärte, sie habe keine Kenntnis vom Verbleib ihrer Mandantin und die Kontaktaufnahme sei im Vorfeld äußerst schwierig gewesen. Die Staatsanwältin beantragte daraufhin die Vorführung der abgetauchten Angeklagten.
Der Verteidiger des Mannes kündigte an, dass sich sein Mandant zu den schwerwiegenden Vorwürfen äußern wolle. Die Situation wirft Fragen zur Verfahrensfähigkeit auf und unterstreicht die dramatischen Umstände des Falls, bei dem das Wohl eines schwerbehinderten Kindes im Zentrum steht.



