Gericht verurteilt Raser zu Geldstrafe und Führerscheinentzug nach verbotenem Autorennen
Raser verurteilt: Geldstrafe und Führerscheinentzug für Autorennen

Raserei in Stavenhagen führt zu einstimmigem Urteil

Im Amtsgericht Neubrandenburg herrschte ungewöhnliche Einigkeit, als Richterin Iris Hagedorn das Urteil gegen einen 36-jährigen Angeklagten verkündete. Staatsanwalt, Verteidiger und Richterin waren sich einig, dass der Mann für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro – insgesamt 1600 Euro – zahlen und seinen Führerschein für einen Monat abgeben muss. Der Angeklagte selbst zeigte sich jedoch wenig erfreut über das Urteil und murmelte leise: „Dann kann ich einen Monat mein Kind nicht sehen.“

Flucht mit bis zu 160 km/h durch Ortschaften

Der Vorfall datiert zurück auf den Sommer 2025, als der damals 35-Jährige in Stavenhagen von der Polizei zur allgemeinen Kontrolle angehalten werden sollte. Statt zu stoppen, trat er aufs Gaspedal und flüchtete. Mit bis zu 100 km/h raste er durch halb Stavenhagen, dabei missachtete er auch eine 30er-Zone. Auf der B104 Richtung Malchin beschleunigte er sogar auf etwa 160 km/h, überholte mindestens vier Fahrzeuge gefährlich und zwang entgegenkommenden Verkehr zum Ausweichen auf die Bankette. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

Motiv: Panik wegen Kontaktverbots

Im Gerichtssaal erklärte der Angeklagte sein Motiv für die Flucht. Am Tatabend hatte er in Stavenhagen seine ehemalige Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind gesehen und sie aus Hilfsbereitschaft ins Auto geladen. Ein bestehendes Kontaktverbot verbot ihm jedoch jeglichen Kontakt, wobei bei Verstößen Strafen bis zu 250.000 Euro drohten. Als die Polizei ihn kontrollieren wollte, bekam er Panik und flüchtete. Sein Anwalt, Jörg Fenger, argumentierte, sein Mandant sei ein juristischer Laie, der aus Angst die Nerven verloren habe.

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Richterin zeigt Verständnis, aber Urteil bleibt

Richterin Hagedorn blickte verständnisvoll, doch verwundert auf den Angeklagten. Sie wies darauf hin, dass bei freiwilligem Einsteigen der Frau und des Kindes kaum von einem zu ahndenden Verstoß gegen die Auflagen gesprochen werden könne. Die rasante Flucht hatte jedoch die Ex-Partnerin und das Kind in Lebensgefahr gebracht, da sie mit im Auto saßen. Der Angeklagte zeigte Einsicht und murmelte: „Hätte ich nur angehalten.“ Sein Anwalt versuchte im Plädoyer, Partei zu ergreifen, und betonte, dass das Urteil im Vergleich zu möglichen längeren Fahrerlaubnisentzügen günstig ausgefallen sei.

Urteil noch nicht rechtskräftig, aber akzeptiert

Das Urteil entsprach exakt der Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Noch ist es nicht rechtskräftig, doch beide Parteien deuteten an, damit leben zu können. Draußen vor dem Gerichtssaal musste der Angeklagte von seinem Anwalt noch einmal überzeugt werden, dass das Ergebnis für ihn vorteilhaft sei. Der Fall unterstreicht die Konsequenzen von Kurzschlusshandlungen im Straßenverkehr und die Bedeutung von Kontaktverboten in familiären Konflikten.

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