Mit 125 km/h in die Kurve: Raser (25) zu 2,5 Jahren Haft für tödlichen Unfall verurteilt
Raser zu 2,5 Jahren Haft für tödlichen Unfall verurteilt

Tödlicher Unfall durch riskantes Überholmanöver

Ein tragischer Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang hat nun zu einer Verurteilung geführt. Das Amtsgericht Reutlingen verurteilte einen 25-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Der Mechatroniker Robin S. hatte am 11. Juni mit seinem 300-PS-starken Audi A4 Avant ein riskantes Überholmanöver auf einer Landstraße bei Reutlingen durchgeführt und dabei frontal mit dem Motorroller einer 17-jährigen Jugendlichen kollidiert.

Unfallhergang mit fatalen Folgen

Nach den Ermittlungen des Gerichts fuhr der Angeklagte so dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auf, dass er den Gegenverkehr nicht einsehen konnte. Trotz dieser eingeschränkten Sicht setzte er zum Überholen an und befand sich in einer Kurve mit etwa 125 km/h auf der Gegenspur. Sein aufgemotzter Audi krachte frontal in den Motorroller von Aurora G., der dabei regelrecht zerfetzt wurde. Die 17-Jährige erlag noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen.

Im Prozess räumte Robin S. seine Schuld am Unfall ein. Er gab an, gegen 22.20 Uhr auf der Gegenspur kein Licht gesehen zu haben und daher zum Überholmanöver angesetzt zu haben. „Kaum hatte ich die Spur gewechselt, da tat es schon einen Schlag. Ich konnte nicht mehr reagieren“, erklärte der Angeklagte vor Gericht.

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Gericht zeigt wenig Mitleid mit dem Täter

Obwohl sich Robin S. im Prozess reumütig zeigte und von schweren psychischen Belastungen berichtete, zeigte Richter Eberhard Hausch wenig Verständnis. „Sie sind kein Opfer, Sie sind Täter“, entgegnete der Richter laut SWR-Berichten auf die Aussagen des Angeklagten. Robin S. hatte geschildert, dass ihn der Unfall „morgens, wenn ich aufstehe, und abends, wenn ich schlafen gehe“ begleite, er schlecht schlafe und kaum esse.

Das Gericht verhängte neben der Freiheitsstrafe zusätzlich eine vierjährige Fahrerlaubnissperre. Der 25-Jährige war bereits zuvor wegen anderer Verkehrsdelikte aufgefallen und hatte seinen Führerschein schon einmal abgeben müssen.

Trauer der Hinterbliebenen

Die Eltern der getöteten 17-Jährigen nahmen nicht persönlich an der Verhandlung teil, ließen sich aber durch einen Nebenklagevertreter vertreten. Sie forderten die höchstmögliche Strafe für den Unfallverursacher und lehnten ein persönliches Gespräch mit ihm ab. Seit dem Tod ihrer Tochter sei ihr Leben „sinn- und perspektivlos“ geworden.

An der Unfallstelle erinnern Fotos, Blumen und ein Engel an Aurora G. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von beiden Seiten angefochten werden. Der Fall zeigt erneut die verheerenden Folgen von Raserei und riskanten Überholmanövern im Straßenverkehr.

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