Polizei-Reiterstaffel patrouilliert gegen Bärlauch-Diebe in Leipzig
Jedes Frühjahr wiederholt sich in Leipzig ein bemerkenswertes Phänomen: Während Naturliebhaber den würzigen Duft von Bärlauch genießen, versuchen organisierte Diebe, kiloweise den begehrten Wildknoblauch aus städtischen Parks und umliegenden Wäldern zu stehlen. Die Leipziger Polizei hat nun eine ungewöhnliche Strategie entwickelt, um dieser illegalen Sammelwut Einhalt zu gebieten – den Einsatz ihrer Reiterstaffel.
Pferde als ideale Waldpatrouille
Wie die Polizeidirektion Sachsen gegenüber Medien erklärte, erweisen sich die Polizeipferde als perfekte Einsatzkräfte für die Kontrolle der Waldgebiete. „Von oben auf dem Pferd haben wir einen ausgezeichneten Überblick und sind gleichzeitig auf unbefestigten Wegen äußerst mobil“, so ein Sprecher. Diese besondere Form der Streife ermöglicht es, auch abgelegene Waldstücke zu erreichen, in denen sich die Diebe oft unbeobachtet wähnen.
Spektakuläre Diebstähle aufgedeckt
Die Dringlichkeit dieser Maßnahmen zeigt sich an mehreren aufgedeckten Fällen:
- Anfang März wurden drei Männer mit 54 Kilogramm gestohlenem Bärlauch in ihrem Fahrzeug erwischt
- Mitte Februar gruben zwei Personen in einem Waldstück bei Gaulis etwa 40 Kilogramm der Pflanze aus
- Ende Februar versuchten zwei weitere Männer, eine ähnlich große Menge im Leipziger Auenwald zu entwenden
Die Polizei veröffentlichte Details zu diesen Vorfällen auch über ihre Social-Media-Kanäle, um die Bevölkerung für das Problem zu sensibilisieren.
Rechtliche Grenzen des Sammelns
Die Stadt Leipzig weist auf ihrer offiziellen Internetpräsenz deutlich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin:
- Bärlauch darf grundsätzlich nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden
- Als angemessene Menge gilt etwa eine handvoll, die in eine normale Einkaufstasche passt
- Für größere Erntemengen benötigt man sowohl die Zustimmung des Waldeigentümers als auch eine Genehmigung der Naturschutzbehörde
Bis zu 2.500 Euro Strafe möglich
Wer gegen diese Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sächsischen Waldgesetz. Paragraph 52 sieht dafür Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro vor. Die Polizei betont, dass es sich bei den aktuellen Fällen nicht um harmloses Kräutersammeln handelt, sondern um gewerblichen Diebstahl natürlicher Ressourcen.
Die Reiterstaffel wird ihre Kontrollen in den kommenden Wochen fortsetzen, solange die Bärlauch-Saison andauert. Gleichzeitig appelliert die Polizei an die Bevölkerung, verdächtige Aktivitäten in Waldgebieten umgehend zu melden, um den illegalen Handel mit wildwachsenden Pflanzen einzudämmen.



