Rentner flieht nach Parkunfall: Toiletten-Ausrede überrascht selbst seinen Anwalt
Ein älterer Herr aus Neubrandenburg hat durch einen Unfall beim Einparken und seine anschließende Flucht nicht nur einen erheblichen Sachschaden verursacht, sondern auch seinen Führerschein gefährdet. Das Amtsgericht Neubrandenburg sprach den 82-Jährigen der Unfallflucht schuldig und verhängte eine Geldstrafe. Die ungewöhnliche Verteidigungsstrategie des Seniors ließ sogar seinen eigenen Rechtsbeistand staunen.
Der Hergang des Vorfalls
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 12. September 2024 vor dem Wohnhaus des Angeklagten. Der Senior fuhr mit seinem Dacia auf die letzte freie Parklücke neben einem silbernen Skoda seiner Nachbarin, der quer zur Fahrtrichtung abgestellt war. Bei dem Manöver kam es zu einer Kollision, bei der der Außenspiegel des Skoda beschädigt und zahlreiche Schrammen an der Beifahrerseite hinterlassen wurden.
Anstatt den Schaden zu melden, verließ der Rentner umgehend den Unfallort. „Ich musste dringend auf die Toilette und bin schnell hoch“, begründete der Angeklagte später sein Verhalten vor Gericht. Von diesem angeblichen „akuten WC-Bedürfnis“ hatte er jedoch weder im Vorfeld des Prozesses noch gegenüber seinem Anwalt je etwas erwähnt.
Die Aufklärung des Falls
Die Besitzerin des Skoda entdeckte die Schäden erst etliche Zeit später, als sie mit ihrem Hund und einer Bekannten vor das Haus trat. „Der andere Wagen stand sehr dicht an meinem Auto, da haben wir genauer hingeschaut“, schilderte die Zeugin. Sie verständigte umgehend die Polizei, die den Sachverhalt aufnahm und den 82-Jährigen befragte.
Der Senior bestritt zunächst jegliche Schuld und meinte, bei einem solch „kleinen Spiegelschaden“ müsse man nicht so ein Aufsehen machen. Sein Verteidiger wies jedoch darauf hin, dass moderne Außenspiegel durchaus mehrere tausend Euro kosten können. Der Gesamtschaden belief sich schließlich auf rund 4.100 Euro.
Das Gerichtsverfahren
Da der Rentner einen Strafbefehl über 600 Euro nicht akzeptieren wollte und Einspruch einlegte, kam es zur Hauptverhandlung. Richterin Scharner riet dem Angeklagten mehrfach, den Einspruch zurückzuziehen, um Kosten zu sparen und eine Überprüfung seiner Fahrtauglichkeit zu vermeiden. Doch der Senior blieb stur: „Ich bin unschuldig“.
Er behauptete, die Schrammen an seinem eigenen Fahrzeug stammten von einer Brombeerhecke und seien älteren Datums. Sein Anwalt plädierte daher auf Freispruch, da ein direkter Nachweis der Schuld nicht möglich sei.
Das Urteil und die Folgen
Die Richterin wies diese Argumentation zurück und verhängte eine Geldstrafe von 1.200 Euro. „Die Behauptung, dass sie damals schnell auf das WC mussten, halte ich für eine Schutzbehauptung“, begründete Scharner ihr Urteil. Der Rentner habe nie vorgehabt, die Polizei zu informieren.
Durch das Schuldurteil muss nun die Führerscheinbehörde die Fahrtauglichkeit des 82-Jährigen überprüfen. Sollte der Senior in die nächste Instanz gehen, könnten die Kosten weiter steigen. Der beschädigte Skoda ist inzwischen nicht mehr im Betrieb – die Besitzerin meldete einige Monate später einen Getriebeschaden, der das Fahrzeug zum wirtschaftlichen Totalschaden machte.



