Rulantica-Prozess: Urteil nach mutmaßlichem Kindesmissbrauch im Europa-Park erwartet
Entsetzen, Schuldzuweisungen und neue Sicherheitsregeln prägen den Abschluss des Prozesses in Freiburg. Nach dem Verschwinden und mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica wird mit einer mehrjährigen Haftstrafe für den geständigen Angeklagten gerechnet. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Landgericht haben sich bereits auf einen Strafrahmen für den 31-Jährigen geeinigt.
Die Tat und ihre Folgen
Im Sommer 2025 war das Mädchen aus dem Erlebnisbad des Europa-Parks in Rust gelockt und erst Stunden später mehrere Kilometer entfernt entdeckt worden – verletzt, verängstigt und nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet. Dem Angeklagten wird unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll das damals sechsjährige Mädchen angesprochen und ihm Hilfe angeboten haben. Dann führte er das Kind aus dem Bad und in ein nahes Maisfeld. Als es sich dort immer wieder wehrte, soll der Mann das Kind in ein Gebüsch an einer Straße geworfen und die Flucht ergriffen haben.
Geständnis und Festnahme
Vor dem Landgericht hatte der 31-Jährige zum Prozessauftakt gestanden, das Mädchen aus dem Erlebnisbad gelockt und sexuell missbraucht zu haben. „Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte“, ließ er über seinen Anwalt erklären. Nach der Tat war der Mann untergetaucht und eine Woche später in seiner rumänischen Heimat festgenommen worden. Beamte identifizierten ihn anhand von Zeugenaussagen und Aufnahmen von Überwachungskameras, die der Europa-Park als Betreiber von Rulantica zur Verfügung gestellt hatte.
Traumatische Erfahrungen für das Mädchen
Hinweise auf eine Vergewaltigung gibt es nach Angaben der Polizei zwar nicht. Dennoch berichteten Ermittler und Eltern nach der Tat von einer zutiefst traumatischen Erfahrung für das Mädchen. Seine Tochter schlafe seit dem Missbrauch nicht mehr allein, sagte der Vater vor Gericht aus. Sie habe Angst, den Täter wiederzutreffen, verhalte sich bisweilen wie ein Kleinkind und sei in der Schule häufig abgelenkt. Der Vater, der am Tag des Verschwindens nur wenige Meter von dem Mädchen entfernt war, ist seit der Tat nicht mehr arbeitsfähig.
Sicherheitsvorkehrungen im Europa-Park
Nach der Tat hat der Europa-Park die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Unter anderem werden Eltern stärker sensibilisiert, sie können zudem ein Armband mit ihrer Telefonnummer für ihre Kinder bekommen. Laut Europa-Park wurden auch die Kontrollen beim Ein- und Auslass erweitert. Ein Armband soll in Rulantica Eintritt und Austritt ermöglichen, das Schließfach kann damit genutzt und bargeldlos bezahlt werden. „Optional lassen sich nun mehrere Armbänder im Familienverbund koppeln, so dass der Auslass für Minderjährige nur möglich ist, wenn zuvor ein Erwachsener aus derselben Buchung das Drehkreuz passiert hat“, sagte ein Sprecher weiter. Im Fall des Mädchens hätte das allerdings wohl nicht geholfen: Auf den im Prozess gezeigten Aufzeichnungen vom Ausgangsbereich des Rulantica-Bads ist zu sehen, wie das Kind mit dem Transponder-Armband des Angeklagten durch das Drehkreuz geht. Der Angeklagte schlüpft ohne eigenes Armband darunter hindurch – in Anwesenheit einer Mitarbeiterin.
Vorwürfe der Eltern
Der Vater des Mädchens hat den Europa-Park im Prozess scharf kritisiert. Wiederholt hätten sich die Eltern nach dem Verschwinden ihrer jungen Tochter an jenem August-Abend an das Personal des Bads gewandt und erfolglos um Hilfe gebeten, sagte er im Prozess aus. Auf die Bitte, die Polizei zu rufen, habe der Vater die Antwort bekommen: „Das können Sie selbst machen.“ Auch die Security und die Kasse am Ausgang wurden nach Aussage der Eltern nicht alarmiert. Hätte man frühzeitig reagiert – so der Vorwurf der Eltern –, wäre das Mädchen wahrscheinlich noch entdeckt worden, denn der Angeklagte soll das Bad mit seinem Opfer erst nach einer Stunde verlassen haben. Der Europa-Park teilte auf Anfrage mit, man äußere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.
Erwartetes Urteil
Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Kammer haben sich schon auf einen Strafrahmen verständigt. Wahrscheinlich ist nun laut dem Vorsitzenden Richter eine Haftstrafe zwischen mindestens drei Jahren und neun Monaten sowie höchstens vier Jahren und neun Monaten Gefängnis. Der Fall sorgte für bundesweites Aufsehen und zeigt die gravierenden Folgen solcher Taten für die Opfer und ihre Familien.



