Schleuser kassieren Millionen – Ermittler schlagen zurück
Schleuser kassieren Millionen – Ermittler schlagen zurück (14.05.2026)

Schleuser verdienen Millionen – doch die Ermittler holen sich das Geld zurück

Die Bundesregierung will im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) und insbesondere gegen Schleuserkriminalität künftig verstärkt auf Vermögensabschöpfung setzen. Die Gewinne der Täter sind enorm: Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervorgeht, erzielten OK-Gruppierungen im Jahr 2024 einen kriminellen Ertrag von insgesamt 798,8 Millionen Euro. Allein auf den Bereich der Schleusungskriminalität entfielen dabei 54,9 Millionen Euro.

Fast 40 Millionen Euro an Vermögenswerten sichergestellt

Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) betont, dass die Vermögensabschöpfung neben der Kriminalprävention und der konsequenten Sanktionierung strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung darstelle. In nahezu allen Ermittlungsverfahren im Bereich Schleusungskriminalität würden Finanzermittlungen durchgeführt. „Im Berichtsjahr 2024 konnten Vermögenswerte in Höhe von 39,6 Millionen Euro sichergestellt werden“, heißt es in der Antwort der schwarz-roten Regierung.

„Follow the money“-Ansatz als zentraler Pfeiler

Die Bekämpfung der OK und der Schleusungskriminalität durch den Ansatz „Follow the money“ (Folge dem Geld) sei ein zentraler Pfeiler der Regierungsstrategie. Ziel sei es, kriminellen Beteiligten Gewinne und Mittel für Reinvestitionen zu entziehen. Der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 vorgelegte Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität enthalte daher eine Vielzahl von Maßnahmen, um kriminelle Netzwerke noch konsequenter zu bekämpfen und ihnen die finanzielle Grundlage für weitere Straftaten zu entziehen. Zudem bereitet die Bundesregierung ein Gesetzgebungsvorhaben zur Optimierung des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung auf Grundlage der Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor.

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AfD-Frage nach Schleuserentgelten bleibt unbeantwortet

Die AfD-Fraktion hatte zudem gefragt, welche Bandbreiten finanzieller Entgelte für Schleusungsleistungen der Bundesregierung bekannt seien und inwieweit diese nach Routen, Transportarten oder Organisationsformen variieren. Diese Frage blieb jedoch unbeantwortet. „Eine genaue Aufschlüsselung nach Routen bzw. Etappen, Transportarten oder Organisationsformen liegt der Bundesregierung nicht vor, da die Preise aufgrund verschiedener Einflussfaktoren stark variieren können“, schrieb die Bundesregierung.

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