Schock-Urteil zu Polizistenmord: Witwe fühlt sich vom Justizsystem verraten
Wenn ich könnte, würde ich mich heute bei Selina Bohr entschuldigen. Bei der Witwe des in Völklingen erschossenen Polizisten Simon Bohr. Nicht für meine Worte, sondern für ein Urteil, das angeblich im Namen des Volgesprochen wurde.
Ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen
Wie muss sich Selina Bohr fühlen, die nun erfahren hat, dass ihr Mann laut Gericht gar nicht ermordet wurde? Wenn es keinen Mörder gibt, dann gibt es logischerweise auch keinen Mord. Die sechs Todesschüsse, die der Tankstellenräuber Ahmet G. (19) auf den 34-jährigen Polizisten abfeuerte, waren demnach weder Mord noch Totschlag.
Der Täter war nach Ansicht des Gerichts vor Angst vor den verfolgenden Polizisten völlig verwirrt und in Panik. Somit ist Simon Bohr nicht ermordet worden – er ist einfach an einem Sommertag in Völklingen auf der Straße gestorben. Wenn das kein Schlag ins Gesicht der Witwe ist, dann weiß ich wirklich nicht, was es sonst sein könnte.
Sieben Wochen Prozess ohne Genugtuung
Tapfer hat Selina Bohr als Nebenklägerin den siebenwöchigen Prozess gegen Ahmet G. verfolgt. Sie sagte die bewegenden Worte: „Am 21. August wurde unser Leben in wenigen Sekunden zerstört.“ Auf ein Wort des Bedauerns vom Täter hat sie vergeblich gehofft. Stattdessen erfuhr sie von einem Gutachter, dass Ahmet G. an einer Form von Schizophrenie leidet.
Doch war der damals 18-Jährige auch schizophren, als er am Tattag mit seinem Vater ein Eis aß? Als er sich danach mit einem Messer bewaffnete und eine Tankstelle überfiel? War er in diesem Moment schon total verängstigt – oder erst später, als Polizisten ihn verfolgten?
Die Forderung der Witwe: Anerkennung als Mord
Nur um es klar zu sagen: Auch Selina Bohr wollte, dass Ahmet G. in einer Psychiatrie untergebracht wird. Aber sie wollte mehr. Sie wollte ein Urteil wegen Mordes. Das Gericht hätte feststellen sollen, dass der Todesschütze, der ihr und ihren beiden kleinen Kindern den Ehemann und Vater genommen hat, ein Mörder ist. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Doch selbst diese grundlegende Anerkennung des Verbrechens war offenbar zu viel verlangt. Die Witwe bleibt mit ihrem Schmerz allein – und mit dem Gefühl, dass das Justizsystem sie und das Andenken an ihren Mann im Stich gelassen hat.



