Bernburg/MZ. - Ein 37-jähriger Mann musste sich erneut vor dem Amtsgericht Bernburg verantworten, weil er ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren war. Es war bereits das dritte Mal, dass er bei einer Polizeikontrolle ohne Führerschein erwischt wurde. Insgesamt brachte der Angeklagte 13 Vorstrafen mit, dennoch entschied das Gericht auf eine Geldstrafe.
Die Tat: Polizeikontrolle deckt Schwarzfahrt auf
Im Oktober 2025 war der Mann mit einem Opel Zafira auf der Bundesstraße 185 unterwegs, als er von der Polizei gestoppt wurde. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz eines Führerscheins war. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein, das nun vor Gericht endete.
Vorstrafen und frühere Verurteilungen
Der Angeklagte war bereits zweimal zuvor wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Hinzu kamen weitere Straftaten, die in den 13 Vorstrafen dokumentiert sind. Die Staatsanwaltschaft forderte eine empfindliche Strafe, doch der Verteidiger plädierte auf Milde.
Plädoyer und Urteil
Staatsanwältin Voosholz beantragte eine Freiheitsstrafe, während Verteidiger Marian Peter-Bohley auf eine Geldstrafe plädierte. Das Gericht folgte schließlich dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Damit bleibt der Mann vorerst ohne Haftstrafe.
Der Richter begründete das Urteil mit der besonderen Lebenssituation des Angeklagten. Dieser habe sich in einer schwierigen Phase befunden und zeige Reue. Zudem sei die Schwarzfahrt nicht mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden gewesen.
Reaktionen und Ausblick
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Sein Verteidiger zeigte sich erleichtert: „Mein Mandant ist froh, dass es noch einmal gut ausgegangen ist. Er wird nun alles daran setzen, seinen Führerschein nachzuholen.“ Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie in Berufung gehen wird.
Der Fall zeigt einmal mehr, dass wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Gericht unterschiedlich bewertet werden kann. Während die Staatsanwaltschaft härtere Strafen fordert, setzen die Richter oft auf Geldstrafen, um eine Resozialisierung zu ermöglichen.



