Sieben Jahre Haft für Mutter nach Tötung ihres Neugeborenen in Berlin
Das Landgericht Berlin hat eine 25-jährige Mutter wegen Totschlags ihrer neugeborenen Tochter zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Frau hatte das Kind im Mai des Vorjahres in ihrer Wohnung in Berlin zur Welt gebracht und anschließend getötet.
Tragischer Fund in Berlin-Neukölln
Ein Polizist entdeckte die Leiche des Säuglings zwei Tage nach der Geburt auf einem Gehweg im Ortsteil Gropiusstadt in Berlin-Neukölln. Die Ermittlungen führten schnell zu den Eltern des Kindes, nachdem genetische Untersuchungen den Vater identifiziert hatten. Die Mutter, die aus Indien stammt und seit 2022 in Deutschland lebt, stellte sich etwa zwei Wochen nach dem Tod des Mädchens selbst der Polizei.
Gericht sieht klaren Totschlag
Die Vorsitzende Richterin Melanie Bock begründete das Urteil damit, dass die Angeklagte ihre Tochter kurz nach der Geburt erstickt habe. „Das Kind wurde organgesund geboren und atmete normal“, so die Richterin unter Berufung auf rechtsmedizinische Untersuchungen. Die Frau habe den Erstickungsvorgang bewusst herbeigeführt, weil das Neugeborene nicht in ihre Lebensführung gepasst habe und sie die Ablehnung des Lebensgefährten, der von Anfang an eine Abtreibung gefordert hatte, befürchtete.
Widersprüchliche Aussagen der Angeklagten
Die Angeklagte schilderte im Prozess einen Unglücksfall. Sie gab an, von einsetzenden Wehen überrascht worden zu sein und das Neugeborene habe sich nach der Geburt nicht bewegt und nicht reagiert. Das Gericht wies diese Darstellung jedoch zurück und stellte fest, dass die Frau „in vielen Punkten die Unwahrheit gesagt“ habe. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Tat begangen wurde, „um das Kind, das störend wirkte, loszuwerden“.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Die Verteidigerin der Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert. Sie argumentierte, ihre Mandantin habe sich bewusst gegen eine Abtreibung und für ihr Kind entschieden. Nach dem Tod des Säuglings habe die Frau nach ihren kulturellen Gewohnheiten gehandelt und den Leichnam gesäubert und beerdigt. Das Gericht folgte jedoch im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten gefordert hatte.
Hintergrund der Tat
- Die Angeklagte brachte das Kind am 8. Mai des Vorjahres ohne fremde Hilfe im Badezimmer ihrer Wohnung zur Welt.
- Der Kindsvater hatte eine Abtreibung verlangt und mit Konsequenzen gedroht.
- Die Frau hatte die Schwangerschaft aus „verantwortungsloser Haltung weggeschoben“ und keine Vorbereitungen für die Geburt getroffen.
- Nach der Tötung verscharrte sie den Leichnam, bevor er zwei Tage später aufgefunden wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von der Verteidigung angefochten werden. Die Angeklagte befindet sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.



