Staatsanwalt verrät Interna an Drogenbande: Acht Jahre Haft für Korruption
Staatsanwalt verrät Interna an Drogenbande: Acht Jahre Haft

Staatsanwalt verrät Interna an Drogenbande: Acht Jahre Haft für Korruption

Ein ehemaliger Staatsanwalt aus Hannover muss für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Hannover verurteilte den 40-Jährigen wegen schwerer Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses. Über Monate hinweg hatte der Jurist sensible Ermittlungsergebnisse an eine internationale Drogenbande weitergegeben und dafür quasi ein zweites Gehalt kassiert.

Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert

Die Vorsitzende Richterin Jana Bader betonte in ihrer Urteilsbegründung, der eingetretene Schaden für die Justiz sei immens. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat sei durch die Taten des Angeklagten fundamental erschüttert worden. Es werde Jahre dauern, dieses verlorene Vertrauen wiederherzustellen. Der verurteilte Staatsanwalt nahm das Urteil gefasst entgegen, nachdem er im Januar den Großteil der ihm vorgeworfenen Taten gestanden hatte.

Systematischer Informationshandel über Monate

Zwischen Juni 2020 und März 2021 gab der Deutsch-Iraner regelmäßig Behörden-Interna preis. Pro Tat, bei der er Drogenhändlern Informationen verkaufte, kassierte er jeweils 5.000 Euro. Als Staatsanwalt verdiente er regulär etwa denselben Betrag monatlich. Über Mittelsmänner informierte er die Drogenbosse nach Überzeugung des Gerichts über entschlüsselte Chats, geplante Observationen und bevorstehende Razzien.

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In entschlüsselten Chats der Bande tauchte regelmäßig der Codename „Cop“ oder „SA“ auf. Das Gericht geht davon aus, dass sich der verurteilte Staatsanwalt hinter diesen Bezeichnungen verbarg. In den Chatverläufen hieß es deutlich: „Cop ist eine Million wert, wenn er nicht auffliegt“.

Vom Ankläger zum Angeklagten

Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht außergewöhnlich: Noch im Sommer 2024 war der Jurist als Vertreter für die Staatsanwaltschaft Hannover mit einem Drogenprozess befasst. Wenige Monate später fand er sich auf der anderen Seite des Gerichtssaals wieder – auf der Anklagebank. Von Mai 2019 bis Mitte Februar 2024 hatte der Staatsanwalt in der Drogen-Abteilung nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums 247 Verfahren bearbeitet.

Bis zu seiner Verhaftung war er in der Abteilung Kapitaldelikte eingesetzt und galt bei Kollegen als „fleißiger und geschätzter Mitarbeiter“. Hinweise auf ein Leck in den Behörden gab es bereits 2022, doch ein zunächst eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde mangels Beweisen eingestellt. Erst im Juni 2024 wurde das Verfahren wiederaufgenommen, was zur schnellen Festnahme des Staatsanwalts am 29. Oktober 2024 führte.

Verständigung im Prozess und weitere Verurteilungen

Im April 2025 begann der Prozess gegen den 40-Jährigen. Dieser gab schließlich 9 der 14 Taten aus der Anklage zu, die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück übernommen worden war. Im Gegenzug wurden weitere Anklagepunkte – darunter Strafvereitelung im Amt – auf Antrag der Anklagebehörde fallen gelassen. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft forderte 8 Jahre und 6 Monate Gefängnis, während die Verteidigung eine Strafe von maximal 8 Jahren und 2 Monaten vorschlug.

Ebenfalls verurteilt wurde ein 42-jähriger Boxtrainer aus Hannover zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Beihilfe zur Bestechung. Nach Überzeugung des Gerichts überbrachte er dem Staatsanwalt als Mittelsmann in vielen Fällen das vereinbarte Geld. Die Übergabe der Bestechungsgelder erfolgte laut Anklage häufig im Kampfsportstudio des 42-Jährigen, wo auch der verurteilte Jurist Mitglied war.

Verbindungen zu internationalem Drogenhandel

Der Anklagevertreter betonte, dass keine der verhandelten Taten den Rekordfund von 16 Tonnen Kokain im Hamburger Hafen im Februar 2021 betraf. Dieser Fund hatte einen Marktwert von rund 448 Millionen Euro. Mitte Februar wurde jedoch bekannt, dass einer der Beschuldigten in dem Drogenverfahren in den Vereinigten Arabischen Emiraten festgenommen worden war.

Gegen den Mann werde wegen „gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in großem Stil“ ermittelt, so eine Spreche­rin des niedersächsischen Justizministeriums. Der verurteilte Staatsanwalt soll Informationen an diesen Festgenommenen weitergegeben haben, der seit mehreren Jahren mit Haftbefehl gesucht wurde.

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Vor wenigen Tagen wurde zudem der Spediteur der Drogenbande im Revisionsprozess zu elfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Dieser Mann hatte den entscheidenden Hinweis gegeben, dass der Staatsanwalt der gesuchte „Maulwurf“ sein könnte. Zuvor war er zu zwölfeinhalb Jahren verurteilt worden.

Fehlende Reue und gesellschaftliche Folgen

In seinem Schlusswort vor Gericht sagte der verurteilte Staatsanwalt: „Ich habe viele Menschen enttäuscht und bereue dies zutiefst.“ Er übernehme die volle und alleinige Verantwortung für seine Taten. Die Kammer erkannte jedoch keine ernsthafte Reue bei dem Angeklagten. Richterin Bader stellte fest: „Es hat nicht ein Anzeichen von Reue gegeben, sondern Gleichgültigkeit.“

Mit Blick auf die jahrelange Haftstrafe sagte die Vorsitzende Richterin abschließend: „Sie werden die gesamtgesellschaftlichen Folgen in den Blick nehmen müssen.“ Der Fall zeigt einmal mehr, wie verletzlich selbst scheinbar gefestigte Institutionen gegenüber Korruption sein können und welch langwieriger Prozess der Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens notwendig ist.