Helferin der rechtsextremen Terrorzelle »Gruppe S.« in Stuttgart verurteilt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine 61-jährige Frau wegen ihrer Beteiligung an der Gründung der rechtsextremen Terrorzelle »Gruppe S.« zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies teilte das Gericht in einer offiziellen Mitteilung mit.
Unterstützung bei der Rekrutierung von Gleichgesinnten
Laut den Ermittlungen des Oberlandesgerichts spielte die Frau eine aktive Rolle bei der Entstehung der Terrorzelle. Sie vermittelte dem Rädelsführer Werner S. mehrere Personen und unterstützte ihn bei der Suche nach weiteren Mitgliedern. Die Gruppe verfolgte das Ziel, bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland herbeizuführen, um einer vermeintlichen Übernahme durch Zuwanderer und Andersgläubige entgegenzuwirken.
Das Gericht betonte, dass die Angeklagte die extremistischen Pläne von Werner S. ausdrücklich gebilligt habe. Sie teilte seine rechtsradikale Ideologie und wollte gegen den von ihr als unkontrolliert empfundenen Zuzug von Ausländern vorgehen. Die Terrorzelle plante unter anderem Anschläge auf Moscheen mit Schusswaffen, um ihre Ziele durchzusetzen.
Strafmilderung aufgrund von Geständnis und Distanzierung
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das umfangreiche Geständnis der Angeklagten. Zudem habe sie sich glaubhaft von ihrer Tat distanziert und sei sozial fest eingebunden, was zu der Aussetzung der Strafe auf Bewährung führte. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl der Generalbundesanwalt als auch die Verteidigung der Angeklagten auf Rechtsmittel verzichteten.
Bereits im November 2023 waren Werner S. und mehrere Mitangeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart war überzeugt, dass sie eine rechtsextreme Terrorgruppe gegründet hatten oder diese aktiv unterstützten. Die jüngste Verurteilung unterstreicht die fortgesetzten Bemühungen der Justiz, gegen extremistische Netzwerke vorzugehen.



