Tödliches Trinkgelage in Ueckermünde: Angeklagter schweigt zu brutalen Totschlagsvorwürfen
Am Landgericht Neubrandenburg wird derzeit ein aufwühlender Prozess gegen einen 35-jährigen Mann aus Vorpommern wegen Totschlags verhandelt. Die Verhandlung wirft ein grelles Licht auf die tragischen Ereignisse eines dreitägigen Trinkgelages mit Drogenkonsum im August 2025 in einem Einfamilienhaus im Norden von Ueckermünde. Am zweiten Verhandlungstag wurden besonders erschütternde Details der brutalen Tat bekannt, während der Angeklagte bisher zu allen Vorwürfen schweigt.
Pflegerin findet lebloses Opfer auf der Couch
Eine 46-jährige Pflegerin schilderte als Zeugin am Donnerstag, wie sie am Morgen des 16. August 2025 gegen 7.34 Uhr als Erste in das Haus kam. Sie sollte dem Hausbewohner seine Medikamente bringen und fand das bewusstlose Opfer mit nacktem Oberkörper auf der Couch liegend vor. „Er hatte keinen Puls mehr“, berichtete die Frau den Richtern. Als sie den Hausbewohner, der neben dem leblosen Mann auf der Couch saß, fragte, warum er keine Hilfe geholt habe, antwortete dieser, er habe kein Handy. Zudem warnte er vor einem dritten Mann im Haus, der aggressiv sei. „Das war mir zu heiß, ich bin gleich wieder rausgegangen und habe die Polizei angerufen“, schilderte die Zeugin ihre unmittelbare Reaktion.
Brutale Gewalteskalation bei Streit
Die herbeigerufenen Beamten fanden den Toten vor, doch der ominöse „Dritte“ war bereits verschwunden. Bei einer ersten Befragung, deren Angaben später als „nicht immer glaubhaft“ eingeschätzt wurden, berichtete der Hausbewohner von einem zunächst harmlosen Streit zwischen dem Opfer und dem Täter. Dieser habe das Opfer daraufhin „mit Händen und Füßen geschlagen und getreten“. Selbst flehendes Bitten des Geschädigten habe den Angreifer nicht aufhalten können. Als das Opfer nur noch wimmerte, habe der Täter ihn schließlich vom Fußboden gehoben und auf die Couch gelegt. Der auskunftsbereite Hausbewohner, der selbst nicht eingegriffen haben soll, nannte den Täter „Kevin“, während der Angeklagte einen anderen Vornamen trägt.
Staatsanwaltschaft wirft gezielten Totschlag vor
Die Staatsanwaltschaft wirft dem obdachlosen Angeklagten Totschlag vor und geht laut Anklage davon aus, dass er das Opfer damals gezielt töten wollte. Laut den Ermittlungen soll der Beschuldigte das Opfer mit zahlreichen Faustschlägen niedergeschlagen haben. Anschließend wurde dem am Boden liegenden Opfer mehrfach mit einem „beschuhten Fuß“ gegen den Kopf getreten. Schließlich soll der Täter den Bewusstlosen auf eine Couch gelegt haben und den Tatort verlassen haben. Das Opfer starb wenige Stunden später an den Folgen von Hirnblutungen.
Psychiatrisches Gutachten und Ermittlungen
Ein erstes psychiatrisches Vorgutachten stellt beim Angeklagten „eine stabile persönlichkeitsgebundene Bereitschaft zu schweren Delikten“ fest, wie Richter Norman Golinski erläuterte. Das Landgericht muss nun prüfen, ob der 35-Jährige dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen werden muss. Der Angeklagte, der aus Vorpommern stammt und lange in Berlin lebte, wurde erst drei Wochen nach der Tat als Verdächtiger ermittelt und in Berlin in Untersuchungshaft genommen.
Der in der Region als Drogenkonsument bekannte Getötete soll den Angeklagten nach Informationen des Nordkurier zufällig in Ueckermünde kennengelernt und dann mit zu dem Bekannten in dessen Haus genommen haben. Neben Cannabis soll dort auch „weißes Pulver“ als Droge konsumiert worden sein. Der Hausbesitzer hat bisher angegeben, von der späteren Gewalttat nichts Konkretes mitbekommen zu haben, da er „weggetreten war“. Er soll zu einem späteren Zeitpunkt im Prozess als Zeuge gehört werden.
Fortsetzung des Prozesses und mögliche Aussage
Im weiteren Verlauf des Prozesses sollen Gutachter den psychischen Zustand und die Schuldfähigkeit des Angeklagten bewerten. Der Anwalt des Angeklagten, Sven Schneider, erklärte, dass sein Mandant „möglicherweise später etwas zu den Vorwürfen sagen will“. Der Prozess wird am 17. März fortgesetzt, ein Urteil wird voraussichtlich am 1. April gefällt. Die Zeugenbefragungen sollen weitere Aufklärung darüber bringen, wie die Polizei auf die Spur des Angeklagten kam und welche Rolle die beteiligten Personen bei dem tragischen Vorfall spielten.



