Todes-Champagner-Prozess: Angeklagter nach 18 Monaten U-Haft freigelassen
Todes-Champagner-Prozess: Angeklagter freigelassen

Tödlicher Champagner: Angeklagter nach 18 Monaten U-Haft freigelassen

In einem spektakulären Prozess um den sogenannten Todes-Champagner hat das Landgericht Weiden am Freitag eine überraschende Wende vollzogen. Nach 18 Monaten Untersuchungshaft wurde der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Eisverkäufer Theo G. (46) aus den Niederlanden auf freien Fuß gesetzt. Richter Peter Werner sah keinen dringenden Tatverdacht mehr, dass der Angeklagte schuld am Tod von Harald Z. (52) gewesen ist.

Tödlicher Abend im Restaurant La Vita

Die tragischen Ereignisse datieren auf den 13. Februar 2022 zurück. Eine fröhliche Runde im Weidener Restaurant "La Vita" hatte eine 3-Liter-Flasche "Moët & Chandon Ice Impérial" bestellt, um auf den Auftritt eines Freundes in einer RTL-Show anzustoßen. Was die Gäste nicht wussten: Eine Drogenbande hatte den Originalinhalt durch ein winziges Loch im Flaschenboden gegen 970 Gramm reine MDMA-Base ausgetauscht, um den Stoff in der blickdichten Flasche zu schmuggeln.

Nach nur einem winzigen Schluck des vermeintlichen Champagners brachen sieben Personen lebensgefährlich verletzt zusammen. Harald Z. erlag seinen Verletzungen und starb. Die Flüssigkeit in der Flasche war kein prickelnder Sekt, sondern hochkonzentriertes flüssiges Ecstasy.

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Ermittlungen und widersprüchliche Aussagen

Nach umfangreichen Ermittlungen des Zolls geriet der Besitzer eines Schließfachs in einem Lagerhaus ins Visier der Polizei. Dort sollen ursprünglich 20 Jeroboam-Flaschen (je 3 Liter) des tödlichen Champagners gelagert worden sein. Der Staatsanwalt im Prozess erklärte: "Der Angeklagte bewahrte die entsprechend befüllten Flaschen auf und organisierte deren Versand ins Ausland per Flugzeug." Pro Flasche habe Theo G. einen Gewinn von 50.000 Euro erhalten sollen.

Doch in der entscheidenden Beweisaufnahme verwickelte sich der Hauptbelastungszeuge Jacek G. in Widersprüche. Der Zeuge, der selbst in derselben Sache in U-Haft saß und bereits früher in Drogengeschäfte verwickelt war, behauptete, Theo G. habe verzweifelt nach den Flaschen gesucht. Ein Lagerhaus-Besitzer habe sie ihm entwendet und selbst auf der niederländischen Plattform "marktplaats.nl" verkauft.

Richter sieht keine ausreichenden Beweise

"Die Anklage beruht nur auf ein bisschen Schaum und viel heißer Luft", sagten die Verteidiger Philipp Müller und Alexander Stevens am Freitag. Ihr Mandant habe zwar in der Vergangenheit Cannabis in Thailand und Eis in den Niederlanden verkauft, sei aber lediglich ein Party-Mann und kein Logistiker einer internationalen Drogenbande gewesen.

Diese Einschätzung teilte schließlich auch Richter Peter Werner: "Es ließ sich nicht beweisen, ob die Flaschen jemals im Besitz von Theodor G. waren." Damit zeichnete sich ein Freispruch ab, und der Angeklagte wurde nach 18 Monaten Haft entlassen.

Ironischer Kommentar und ungelöste Fragen

Theo G. reagierte mit einem ironischen Kommentar auf seine Freilassung: "Schade, morgen ist doch Schnitzeltag im Knast." Weniger humorvoll ist die Situation für die Opfer des Todes-Champagners und ihre Angehörigen. Nach wie vor sollen sieben Flaschen mit der trüben, tödlichen Flüssigkeit unerkannt irgendwo im Umlauf sein.

Das Ermittlungsdesaster wirft zahlreiche Fragen auf, während die Suche nach den verbleibenden Flaschen weitergeht. Die Tragödie im Restaurant La Vita hat nicht nur ein Menschenleben gekostet, sondern auch sechs weitere Personen schwer verletzt.

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