Vater gesteht Versagen bei Pflege schwerbehinderten Sohns vor Gericht in Erfurt
Vater gesteht Versagen bei Pflege behinderten Sohns

Vater gesteht Versagen bei Pflege schwerbehinderten Sohns vor Gericht in Erfurt

Im Landgericht Erfurt hat ein Vater im Prozess um die Vernachlässigung seines schwerbehinderten Sohnes Fehler eingeräumt und sein Versagen eingestanden. Der 44-Jährige und seine gleichaltrige Ehefrau sind wegen versuchten Totschlags durch Unterlassung angeklagt, nachdem ihr Sohn in einem lebensbedrohlichen Zustand in der elterlichen Wohnung in Weimar gefunden wurde.

Geständnis des Vaters: "Ich habe als Vater versagt"

Bei Prozessauftakt las der Verteidiger des Angeklagten aus einer schriftlichen Erklärung vor: "Ich stehe heute vor Ihnen, weil ich in der schwersten Zeit meines Lebens als Vater versagt habe." Der Vater räumte ein, dass es keine Entschuldigung dafür gebe, dass sein Kind unter seiner Obhut habe leiden müssen. Er habe aus Überforderung die Pflege des seit Geburt körperlich und seelisch schwerbehinderten Sohnes, geboren 2001, allein auf seine Ehefrau abgeschoben.

Später gab er in seiner Einlassung an, dass sich seine Frau wegen eigener körperlicher Beschwerden eigentlich auch nicht hätte kümmern können. Warum das Paar sich keine professionelle Hilfe suchte, konnte der Vater nicht erklären. Die Verteidigerin der Mutter kündigte an, dass sich ihre Mandantin im weiteren Prozessverlauf ebenfalls äußern werde.

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Anklage: Vernachlässigung führte zu lebensbedrohlichem Zustand

Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern vor, es über einen längeren Zeitraum unterlassen zu haben, ihren Sohn adäquat zu versorgen und zu pflegen. Konkret sollen sie:

  • Ihm ausreichend Essen und Trinken vorenthalten haben
  • Ihn nicht gewaschen haben
  • Auf Bitten und Appelle der Schule nicht reagiert haben

Im März 2023 kamen ein Schulpädagoge und eine Ärztin nach abgelehnten Kontaktversuchen in die Wohnung der Familie und fanden ein erschreckendes Bild vor. Die Wohnung befand sich in einem unsauberen, unhygienischen Zustand.

15 Kilogramm Gewicht und desolate Verfassung

Der Sohn, der einen Rollstuhl nutzte und nicht sprechen konnte, war in einem verwahrlosten, abgemagerten und körperlich desolaten Zustand. Er wog zu diesem Zeitpunkt nur noch 15 Kilogramm und war dehydriert. Laut Anklage führte die Vernachlässigung bis hin zu einem lebensbedrohlichen Zustand, der den Eltern bewusst gewesen sei, ohne dass sie Hilfe geholt hätten.

Der Vater gab in seiner Einlassung an, diese Verfassung nicht wirklich bemerkt zu haben. Sein Sohn sei schon immer kleiner gewesen, habe kein Fett ansetzen oder Muskeln aufbauen können und höchstens 18 Kilogramm gewogen. Er behauptete, sein Sohn sei, soweit er wisse, immer mit Essen und Trinken versorgt worden. Dass die unhygienischen Zustände in der Wohnung auch eine gesundheitliche Gefahr für das Kind mit schwachem Immunsystem sein könnten, habe er erst rückblickend erkannt.

Weiterer Prozessverlauf bis April geplant

Weitere Verhandlungstermine sind bis einschließlich 24. April geplant. Der Fall wirft schwerwiegende Fragen zur Pflege von schwerbehinderten Menschen und zur Verantwortung von Angehörigen auf, insbesondere wenn diese selbst mit Überforderung kämpfen.

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