Vellahn führt Leinenzwang für Hunde ein: Gemeinde reagiert auf Beißvorfälle
Vellahn: Leinenzwang für Hunde nach gefährlichen Vorfällen

Vellahn führt generellen Leinenzwang für Hunde ein

Die Gemeinde Vellahn hat einen bedeutenden Schritt für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum unternommen. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass auf dem gesamten Gemeindegebiet nun ein genereller Leinenzwang für Hunde gilt. Dieser Beschluss ist eine direkte Reaktion auf mehrere gefährliche Vorfälle der jüngeren Vergangenheit.

Hintergrund: Beißvorfälle und Strafanzeigen

Laut der offiziellen Vorlage zum Beschluss kommt es im Gemeindegebiet von Vellahn häufig zu Beißvorfällen oder anderweitigen gefährlichen Situationen durch frei laufende Hunde. Aktuell werden bei der Staatsanwaltschaft zwei Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung bearbeitet, die auf Bissverletzungen durch Hunde zurückgehen. Zusätzlich mehren sich Meldungen über frei laufende Hunde ohne Begleitung.

Besonders in den Dorfkernen, wo Menschen auf engem Raum zusammenleben, sollte das Anleinen der Hunde eigentlich selbstverständlich sein. Dennoch häufen sich gerade in diesen Bereichen Beschwerden und Vorfälle mit frei laufenden Tieren. Die Gemeinde betont, dass die gegenseitige Rücksichtnahme im Vordergrund stehen muss.

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Präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr

Bisher war das Ordnungsamt rechtlich oft erst dann handlungsfähig, wenn bereits ein Vorfall geschehen war. Mit der neuen Verordnung schafft die Gemeinde nun ein präventives Mittel zur Gefahrenabwehr. „Jetzt kann man handeln, bevor etwas passiert“, erklärt ein Gemeindevertreter. Die Verordnung über das Führen von Hunden soll klare Regeln schaffen und Konflikte vermeiden.

Flexible Umsetzung des Leinenzwangs

Hundehalter und ihre Vierbeiner sind durch den neuen Beschluss nicht vollständig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Außerhalb der geschlossenen Ortschaften gibt es weiterhin zahlreiche Möglichkeiten, Hunde frei laufen zu lassen – natürlich unter Beachtung anderer rechtlicher Rahmenbedingungen.

Wichtig zu wissen: Der Leinenzwang im Sinne der Verordnung ist auch dann erfüllt, wenn der Hund an einer längeren Schleppleine geführt wird. „Leinenzwang heißt nicht, dass der Hund an einer 2-Meter-Leine zu laufen hat“, stellt die Gemeinde klar. Es geht also nicht um maximale Einschränkung, sondern um verantwortungsvolles Führen der Tiere.

Die Gemeinde Vellahn hofft, mit dieser Maßnahme das Zusammenleben von Menschen und Hunden im öffentlichen Raum sicherer und konfliktfreier zu gestalten. Hundehalter sind aufgefordert, das neue Regelwerk zu beachten und ihren Beitrag zu einem respektvollen Miteinander zu leisten.

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