Freiburger Vermieter filmte Studentinnen heimlich im Bad – Bewährungsstrafe verhängt
Vermieter filmte Studentinnen heimlich – Bewährungsstrafe

Freiburger Vermieter filmte Studentinnen jahrelang heimlich im Bad

In einem schockierenden Fall von Verletzung der Privatsphäre hat das Amtsgericht Freiburg einen ehemaligen Vermieter verurteilt, der über Jahre hinweg Studentinnen in einer von ihm vermieteten Wohngemeinschaft heimlich gefilmt hat. Michael W. (57) wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, nachdem er gestanden hatte, Hunderte von Frauen ohne deren Wissen aufgenommen zu haben.

Kamera als Netzteil getarnt entdeckt

Die Aufdeckung der Taten begann, als eine Bewohnerin der Studentinnen-WG eine winzige Videokamera im Badezimmer entdeckte. Das Spionagegerät war in einem kleinen Netzteil neben dem Wäschetrockner versteckt und gezielt auf Dusche und Toilette ausgerichtet. Ein daneben angebrachtes Schild mit der Aufschrift „Achtung Messgerät – bitte stehen lassen!“ hatte über mehr als ein Jahrzehnt hinweg jeden Verdacht zerstreut.

Michael W., der zur Tatzeit als Studienberater an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg tätig war, nutzte sein illegales Zutrittsrecht, um regelmäßig die Speicherkarten auszutauschen. Die heimlich gemachten Aufnahmen speicherte er auf einer Festplatte, wobei die Dateiordner Namen wie „Beauty Queens“, „Masturbation“ oder „Fucking“ trugen. Ein Polizeibeamter bestätigte im Gerichtssaal, dass in drei oder vier Videos auch Geschlechtsverkehr zu sehen war.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Heimliche Aufnahmen auch an der Universität

Die Ermittlungen offenbarten, dass der Täter seine kriminellen Aktivitäten nicht auf die vermietete Wohnung beschränkte. An der Hochschule filmte er heimlich unter die Röcke von Studentinnen, die bei ihm Beratung suchten, und hatte auch auf einer Toilettenanlage der Universität eine Kamera versteckt. Darüber hinaus wurden drei Kolleginnen, mit denen er bei einer Fachtagung eine Airbnb-Wohnung teilte, ohne ihr Wissen nackt gefilmt.

Obwohl ein Großteil der Taten bereits verjährt ist, konnten die Ermittler 70 Frauen identifizieren, die Opfer der heimlichen Aufnahmen geworden waren. Michael W. legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und erklärte unter Tränen, er leide an einer Sexsucht.

Urteil und Konsequenzen für den Täter

Richter Andreas Leipold verurteilte Michael W. zu einer Bewährungsstrafe und ordnete umfangreiche Schadenersatzzahlungen an. Bislang hat der Verurteilte bereits 30 Frauen jeweils 3.500 Euro gezahlt, was einer Gesamtsumme von 105.000 Euro entspricht. Weitere Entschädigungszahlungen für zusätzliche Opfer sind in Planung.

Die Universität Freiburg entließ den Täter umgehend und zahlte ihm eine Abfindung von 23.000 Euro. Aktuell arbeitet Michael W. bei der Agentur für Arbeit. Seine zweite Ehefrau, mit der er eine zwölfjährige Tochter hat, hat ihn nach seinen Angaben nicht verlassen.

Die Studentin, die die versteckte Kamera entdeckt hatte, äußerte im Zeugenstand tiefe Verunsicherung: „Ich habe das Vertrauen in Männer verloren.“ Das gerichtliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann möglicherweise noch angefochten werden.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration