Verschwörungstheoretiker (71) erneut wegen Holocaust-Leugnung und Volksverhetzung angeklagt
Verschwörungstheoretiker erneut wegen Holocaust-Leugnung angeklagt

Verschwörungstheoretiker muss sich erneut vor Gericht verantworten

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat einen 71-jährigen Verschwörungstheoretiker aus dem Landkreis Starnberg angeklagt. Ihm werden schwere Straftaten wie Volksverhetzung, Holocaust-Leugnung und das Zeigen von Nazi-Symbolen vorgeworfen. Die Ermittlungsbehörden gehen von einer gefestigten antisemitischen, rechtsextremen und fremdenfeindlichen Tatmotivation aus, die den Mann zu seinen Handlungen getrieben haben soll.

Wiederholungstäter mit internationaler Reichweite

Der Angeklagte ist in der internationalen Szene der Verschwörungstheoretiker kein Unbekannter. Bereits mehrfach wurde er wegen vergleichbarer Vergehen rechtskräftig verurteilt. Trotz dieser Verurteilungen setzte er seine Aktivitäten fort und erreichte mit seinen Telegram-Videos tausende Zuschauer. Die Anklagebehörde dokumentiert mindestens 40 konkrete Fälle, in denen der Mann gegen das Strafgesetzbuch verstoßen haben soll.

Laut den Ermittlungen verbreitete der 71-Jährige antisemitische Verschwörungsmythen und leugnete systematisch den Holocaust, bei dem sechs Millionen Juden während der NS-Zeit ermordet wurden. Zudem postete er regelmäßig verfassungswidrige Symbole wie Hakenkreuze in verschiedenen Online-Kanälen.

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Verfahren vor dem Landgericht München II

Seit Oktober 2025 befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Anklage wurde durch den zentralen Antisemitismusbeauftragten beim Landgericht München II erhoben. Dieses Gericht muss nun über die formelle Zulassung der Anklage entscheiden und den Weg für einen Hauptprozess ebnen. Bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung gilt jedoch die grundlegende Unschuldsvermutung.

Das Strafjustizzentrum München, in dem das zuständige Landgericht München II tagt, wird somit erneut mit einem Fall von historischer und gesellschaftlicher Bedeutung befasst. Die Ermittler betonen die besondere Qualität der Vorwürfe, die sich gegen die Grundwerte der demokratischen Gesellschaft richten.

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