Thüringer Behörden decken Verstöße bei Kontrollen von Bordellen auf
Verstöße bei Bordellkontrollen in Thüringen aufgedeckt

Thüringer Behörden decken Verstöße bei Kontrollen von Bordellen auf

In den vergangenen Jahren haben Polizei und andere Behörden in Thüringen bei Kontrollen von zur Prostitution genutzten Immobilien zahlreiche Verstöße festgestellt. Die Beamten stießen dabei auf erhebliche Mängel, die den Schutz von Prostituierten unterlaufen.

Defekte Notrufeinrichtungen und fehlende Hinweise

Laut der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Marion Rosin wurden bei den Kontrollen Prostituierte ohne die vorgeschriebene Anmeldebescheinigung angetroffen. In mehreren Fällen waren die vorgeschriebenen Notrufeinrichtungen defekt, und in einigen anderen Fällen fehlten Hinweisschilder auf die geltende Kondompflicht. Diese Notrufsysteme sollen Prostituierten ermöglichen, schnell Hilfe zu alarmieren, wenn beispielsweise ein Freier gewalttätig wird.

Zuständigkeiten und Kontrollumfang

Für die Kontrollen sind nach Angaben des Ministeriums die jeweiligen Landratsämter beziehungsweise die Verwaltungen der kreisfreien Städte zuständig. Regelmäßig wird die Polizei zu solchen Kontrollen hinzugezogen. Zwischen 2022 und 2025 wurden insgesamt 164 Kontrollen in Thüringen durchgeführt, die im Zusammenhang mit Prostitution standen.

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Auge auf Menschenhandel

Die staatlichen Stellen prüfen bei diesen Kontrollen auch regelmäßig, ob die Frauen und wenigen Männer, die Sex gegen Geld anbieten, in die Prostitution gezwungen wurden und ob sie illegal nach Deutschland gebracht worden sind. Jährlich wurde jeweils eine sehr kleine Anzahl solcher Fälle von Menschenhandel entdeckt. Für die Jahre 2023 und 2024 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik jeweils einen Fall von festgestellter Zwangsprostitution auf.

Rückgang der angemeldeten Prostituierten

Insgesamt sind in Thüringen in den vergangenen Jahren einige hundert Prostituierte offiziell angemeldet gewesen. Ihre Zahl lag 2024 bei etwa 250 Personen, im Jahr davor waren es etwa 170 gewesen. Unmittelbar vor Beginn der Corona-Pandemie waren es nach Angaben des Landesamts für Statistik etwa 400 Personen. In der Statistik wird das Geschlecht nicht erfasst, und Angaben zum Umfang von illegaler Prostitution können die Statistiker nicht machen.

Rechtlicher Rahmen

Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 ist Prostitution in Deutschland nicht mehr sittenwidrig, sondern gilt als normales Gewerbe. Das Prostituiertenschutzgesetz schreibt seit 2017 zudem vor, dass Bordelle eine Betriebserlaubnis benötigen. Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und regelmäßig zur Gesundheitsberatung zu gehen.

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