Waffenfund hinter Badfliese: Geschäftsmann mit illegaler Sammlung vor Gericht
Waffenfund hinter Badfliese: Geschäftsmann vor Gericht

Illegale Waffensammlung in Demmin entdeckt

Bei einer Polizeidurchsuchung im Oktober 2024 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wollten Beamte eigentlich Drogen finden, stießen jedoch auf eine umfangreiche Sammlung verbotener Waffen und Munition. Der 64-jährige Geschäftsmann aus der Nähe von Demmin, der früher mit Schrott handelte, muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vor Gericht verantworten.

Versteck hinter Badfliese und Vitrinenausstellung

„Die eine scharfe Waffe haben wir im Bad, versteckt hinter einer Fliese gefunden“, berichtete ein 52-jähriger Polizeibeamter als Zeuge im Prozess. Die Durchsuchung seines Anwesens förderte eine bunte Sammlung zutage: Neben einem Spring- und einem Butterflymesser wurden mehrere Schusswaffen, mehrere hundert Patronen, chemische Schießsubstanzen in Ampullen, ein sogenanntes Kaninchentötungsgerät und sogar ein voll funktionsfähiger Schuss-Kugelschreiber sichergestellt.

Ein Teil dieser Gegenstände war in einer Vitrine in den Geschäftsräumen der Firma ausgestellt, die sich im unteren Bereich der Firmenhalle befanden. Der Landkreis hatte dem Mann bereits 2015 die Waffenbesitzkarte entzogen, was den Besitz dieser Gegenstände illegal machte.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Gerichtsverfahren und Urteil

Die Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer zeigte sich wenig beeindruckt von den Erklärungen des Angeklagten. „Sie scheinen nur wenig belehrbar zu sein“, konstatierte sie mit Blick auf sein Vorstrafenregister, das mehrere Einträge aufweist – darunter einen aus dem Jahr 2024 wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, der damals mit einer Geldstrafe geahndet wurde.

Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung sowie 50 Arbeitsstunden. Der Angeklagte, der zurzeit über kein eigenes Einkommen verfügt, hätte eine Geldstrafe bevorzugt und beteuerte, von den meisten Waffendingen „gar keine Ahnung gehabt“ zu haben.

Richterin Iris Hagedorn verhängte schließlich wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz fünf Monate Haft auf Bewährung für zwei Jahre sowie die geforderten 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Beide Seiten akzeptierten das Urteil noch im Gerichtssaal, wodurch es sofort rechtskräftig wurde.

Metallsucher mit Sammelleidenschaft

Der Angeklagte erklärte, manchmal mit einem Metalldetektor in der Gegend unterwegs gewesen zu sein und dabei Funde wie alte Waffenteile gemacht zu haben. „Wenn ich jetzt nochmal sowas finde, bringe ich es zum Museum“, versprach er beim Verlassen des Gerichtssaals.

Richterin Hagedorn gab ihm mit auf den Weg: „Dass sie so etwas künftig lieber gleich abgeben, wäre auch am besten.“ Die ungewöhnliche Entdeckung hinter der Badfliese und die umfangreiche Sammlung bleiben als bemerkenswerter Fall in der regionalen Justizgeschichte.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration