EM-Eröffnungsspiel in München: YouTuber erhält Strafbefehl über fast 23.000 Euro
YouTuber erhält Strafbefehl nach EM-Aktion in München

EM-Eröffnungsspiel in München: YouTuber erhält Strafbefehl über fast 23.000 Euro

Beim Eröffnungsspiel der EM 2024 in München hat sich der YouTuber Marvin Wildhage (29) mit einem gefälschten Maskottchen-Kostüm unerlaubt Zutritt zur Allianz Arena verschafft. Diese Aktion könnte nun erhebliche finanzielle Konsequenzen für ihn haben, nachdem er einen Strafbefehl über insgesamt 22.900 Euro erhalten hat.

Die Aktion und ihre Hintergründe

Am 14. Juni 2024, während des Eröffnungsspiels Deutschland gegen Schottland (5:1), gelang es Wildhage und seinen Begleitern, mit selbstgebastelten Akkreditierungen und einem 400-Euro-Fake-Kostüm des EM-Maskottchens "Albärt" aus China ins Stadion und sogar auf das Spielfeld vorzudringen. Der YouTuber, der etwa 1,14 Millionen Abonnenten hat, wollte damit auf Sicherheitslücken bei der Eingangskontrolle aufmerksam machen. Ein Video der Aktion wurde später auf YouTube veröffentlicht, trotz Versuchen der UEFA, dies zu unterbinden. Während der EM erhielt Wildhage ein Stadionverbot.

Strafrechtliche Konsequenzen und Einspruch

Knapp 20 Monate später hat das Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen Wildhage erlassen. Die Geldstrafe setzt sich aus 70 Tagessätzen zu je 250 Euro (insgesamt 17.500 Euro) sowie der Einziehung von 5.400 Euro zusammen, die er angeblich mit der Aktion verdient hat. Wildhage wird Urkundenfälschung in sechs Fällen und Erschleichung von Leistung vorgeworfen, wobei letzterer Vorwurf laut Rechtsportal "Legal Tribune Online" fragwürdig sein könnte. Der YouTuber betont, es sei ihm nicht um das Sparen des Eintrittspreises gegangen, sondern um die Aufdeckung von Sicherheitsmängeln.

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Wildhage hat bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, was zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München führen wird. Ein Termin steht noch nicht fest. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, würde er bei der aktuellen Strafe nicht als vorbestraft gelten, da dies erst ab 90 oder mehr Tagessätzen der Fall ist.

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