Satiriker El Hotzo erneut freigesprochen: Gericht schützt Meinungsfreiheit
Der Satiriker Sebastian Hotz, besser bekannt unter seinem Künstlernamen El Hotzo, kann aufatmen. Das Berliner Kammergericht hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen und damit den Freispruch aus erster Instanz bestätigt. Der 30-jährige Comedian hatte sich wegen der Billigung von Straftaten verantworten müssen, nachdem er im Juli 2024 das Attentat auf Donald Trump kommentiert hatte.
Bitterböse Kommentare lösen juristische Auseinandersetzung aus
In der Nacht des Attentats, bei dem eine Kugel den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten am Ohr verletzte, verglich Hotz die Schüsse mit dem "letzten Bus" und schrieb: "Leider knapp verpasst." In einem weiteren Beitrag äußerte er, es sei "absolut fantastisch", wenn Faschisten sterben. Obwohl er die Posts kurz darauf löschte, brach ein massiver Shitstorm in den sozialen Medien los, und es gingen knapp 50 Strafanzeigen ein.
Die zentrale Frage des Verfahrens war, ob Hotz mit seinen spitzen Bemerkungen den "öffentlichen Frieden" gestört hatte. Der Vorsitzende Richter Gregor Herb verwarf diesen Gedanken entschieden. Die Kommentare seien nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die allgemeine Rechtssicherheit zu erschüttern. Es sei weder ein Übergang hin zu Aggression noch ein Appell zum Rechtsbruch erkennbar.
Richter erkennt satirischen Charakter an
Richter Herb betonte, dass Hotz "von Berufs wegen nicht ernst genommen werden" wolle. Daher folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung und stufte die Äußerungen als Satire ein. Hotz selbst hatte in seinem Schlusswort darauf hingewiesen, dass er sich als Internetclown sehe, der viel Meinung und Empörung habe, "aber sehr wenig Ahnung". Satire dürfe auch unlustig und "saublöd" sein, erklärte der Comedian.
Die Verteidigerin Carolin Lütcke pochte während des Verfahrens darauf, dass El Hotzos Kommentare Witze seien, die nicht ernstzunehmen seien. "Ein Witz bleibt ein Witz!", sagte sie und kritisierte den "Verfolgungseifer" der Staatsanwaltschaft. Die Meinungs- und Satirefreiheit sei ein hohes, schützenswertes Gut, das das Gericht nun bestätigt habe.
Staatsanwaltschaft sieht "gewisse Hetze"
Oberstaatsanwalt Frank Mohr vertrat dagegen eine andere Position. Er argumentierte, Satire sei nicht immer straflos und Hotz' Äußerungen seien keine gewöhnliche Kritik an Trump, sondern mit einer "gewissen Hetze" verbunden gewesen. Der Anklagevertreter zog einen deutlichen Vergleich: Wäre der Kommentar aus der rechten Szene gekommen und das Opfer ein jüdischer Politiker, hätte niemand Zweifel, dass der Straftatbestand erfüllt sei.
Nach dem Urteil äußerte sich Hotz erleichtert, dass das Strafverfahren endgültig abgeschlossen ist. Gleichzeitig witzelte er, eine Verurteilung hätte natürlich der Werbung für sein neues Buch besser gedient. Auf die Frage, ob seine Sprüche über Trump "saublöd" gewesen seien, antwortete der Satiriker, dies sei tatsächlich kein Gag, an den er sich länger erinnert hätte, wenn es nicht die Welle von Aufreaktionen gegeben hätte.
Warnung vor gefährlichem Präzedenzfall
Bereits vor dem Prozess hatte Hotz gewarnt, sein Fall könne als gefährliches Exempel dienen. Im Falle einer Verurteilung müssten Satirikerinnen und Satiriker "damit rechnen, dass jeder Witz und jeder Post juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte, solange er von genügend Menschen absichtlich missverstanden wird", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist eine Welt, in der ich ungern leben möchte."
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Es sei unverständlich, dass diese das erste Urteil des Amtsgerichts nicht akzeptieren könne, sagte Sprecher Hendrik Zörner. "Da stellt sich schon die Frage, was Satirefreiheit eigentlich wert ist. Oder sind die Staatsanwälte so humorfrei, dass sie die Satire im Posting von El Hotzo bis heute nicht verstanden haben?"
Weitere satirische Kommentare trotz Verfahren
Interessanterweise setzte El Hotzo seine satirische Auseinandersetzung mit Trump auch während des laufenden Verfahrens fort. Kurz vor dem Prozess postete er auf X eine Zeichnung, die die Funktion eines Bolzenschussgeräts an einem Rind zeigt, mit dem Kommentar: "morgen Trump-Tweet Revision".
Erst vergangene Woche nahm Hotz Trumps Manieren aufs Korn, nachdem sich der US-Präsident erfreut über den Tod des früheren FBI-Direktors Robert Mueller geäußert hatte. Hotz schrieb dazu: "gut, dass er nur US-Präsident ist, wenn er zB Comedy-Autor wäre, müsste er für sowas vor Gericht".
Das Berliner Kammergericht hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass satirische Äußerungen auch dann geschützt sind, wenn sie geschmacklos oder provokant erscheinen. Die Reichweite des Satirikers – er hat auf X weit mehr als 700.000 Follower – spielte dabei keine entscheidende Rolle für die juristische Bewertung.



