Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Journalist Fleischhauer wegen AfD-Jugend-Kommentar
Ermittlungen gegen Fleischhauer wegen AfD-Jugend-Kommentar

Ermittlungsverfahren gegen Focus-Kolumnist Jan Fleischhauer

Die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren gegen den bekannten Journalisten und Kolumnisten Jan Fleischhauer eingeleitet. Der 63-Jährige, der regelmäßig für das Magazin „Focus“ schreibt, steht unter dem Verdacht, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet zu haben. Fleischhauer selbst machte die Ermittlungen nun in einer aktuellen Kolumne öffentlich und berichtete detailliert über die gegen ihn gerichteten Vorwürfe.

Hintergrund: Ironischer Kommentar im Podcast

Der konkrete Anlass für die Ermittlungen ist eine Passage aus Fleischhauers Podcast „Der schwarze Kanal“, die bereits im Dezember veröffentlicht wurde. In der Sendung äußerte sich der Journalist über den Gründungskongress der neuen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ in Gießen. Während des Gesprächs mit seiner Kollegin stellte Fleischhauer die rhetorische Frage: „Wie heißt die AfD-Jugend jetzt eigentlich? (…) ‚Generation Hoffnung‘ oder ‚Generation Deutschland erwache‘?“

Die Formulierung „Deutschland erwache“ ist historisch als verbotene Parole der NSDAP bekannt und unterliegt dem Strafrecht. Fleischhauer betont in seiner aktuellen Stellungnahme, dass seine Bemerkung offensichtlich ironisch gemeint war und er bewusst auf den Fall des Medienwissenschaftlers Norbert Bolz anspielte. Bolz hatte dieselbe Parole Anfang 2024 sarkastisch verwendet und war daraufhin Ziel polizeilicher Ermittlungen geworden.

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Rechtliche Konsequenzen und Fleischhauers Reaktion

Laut Fleischhauer erhielt er ein Schreiben des Kriminalfachdezernats 4 der Münchner Polizei, in dem er aufgefordert wird, sich zu den Vorwürfen zu erklären. Die Staatsanwaltschaft bewertet die zitierte Formulierung als möglichen Verstoß gegen § 86a des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt.

In seiner „Focus“-Kolumne schreibt Fleischhauer: „Wenn meine Erklärungen nicht zufriedenstellend ausfallen, drohen mir bis zu drei Jahre Gefängnis, ersatzweise Geldstrafe.“ Der Journalist vermutet, dass ein Hinweisgeber die Behörden auf seine Äußerungen aufmerksam gemacht hat, da die Polizei normalerweise nicht aktiv Podcasts überwacht. Sein Rechtsanwalt hat inzwischen Akteneinsicht beantragt, um den genauen Ermittlungsstand zu klären.

Vergleich mit dem Fall Norbert Bolz

Die Ermittlungen gegen Fleischhauer erinnern stark an den Fall des Medienwissenschaftlers Norbert Bolz aus dem Jahr 2024. Nachdem Bolz die Parole „Deutschland erwache“ sarkastisch verwendet hatte, durchsuchten vier Polizisten seine Wohnung. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte damals, stellte das Verfahren jedoch später gegen eine Geldzahlung ein.

Fleischhauer betont, dass seine Wortwahl im Kontext der Delegierten des AfD-Jugendkongresses zu sehen sei, von denen einige mit Insignien des Dritten Reichs geflirtet hätten. Auf der Plattform „X“ teilte er seinen aktuellen Artikel mit dem Kommentar: „Jetzt hat es auch mich getroffen.“ Die Entwicklung wirft Fragen zur Abgrenzung zwischen ironischer Kritik und strafrechtlich relevanten Äußerungen auf.

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