Ermittlungen gegen Jan Fleischhauer wegen Naziparole im Podcast offenbar eingestellt
Die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen gegen den Kolumnisten Jan Fleischhauer wegen des Verdachts der Verwendung der Naziparole "Deutschland erwache" offenbar eingestellt. Das Verfahren sei bereits am Montag beendet worden, wie eine Sprecherin der Behörde gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Demnach geht die Staatsanwaltschaft München I davon aus, dass Fleischhauer die historische Parole in einer Weise benutzt hat, die nicht strafbar ist.
Kontext der Äußerung entscheidend für rechtliche Bewertung
Bei einer umfassenden rechtlichen Bewertung unter Berücksichtigung des Kontextes handle es sich bei Fleischhauers Bemerkung in einer Podcastfolge aus dem Dezember 2025 um "eine Berichterstattung und Kommentierung des Zeitgeschehens", erklärte die Sprecherin. Diese Form der Äußerung sei ausdrücklich nicht strafbar. Die Ermittlungen waren ursprünglich nach einer Anzeige zu dem Vorfall aufgenommen worden, wobei unklar blieb, von wem diese Anzeige gestellt worden war.
Fleischhauer machte Verfahren selbst öffentlich
Jan Fleischhauer hatte das Verfahren in einer Kolumne für den "Focus" selbst öffentlich gemacht. In seinem Podcast "Der schwarze Kanal" hatte er mit Blick auf die AfD-Nachwuchsorganisation "Generation Deutschland" die Frage gestellt: "Wie heißt die AfD-Jugend jetzt eigentlich? ›Generation Hoffnung‹ oder ›Generation Deutschland erwache‹?" Anfang März schrieb Fleischhauer dann in seiner Kolumne, er habe Post bekommen, dass gegen ihn ermittelt werde.
"Das suchende Auge der Staatsmacht im Kampf gegen Hass und Hetze kennt keinen verborgenen Winkel", kommentierte Fleischhauer auf der Plattform X. "Jetzt hat es auch mich getroffen. Verbreitung verbotener Parolen gemäß § 86a StGB, lautet der Vorwurf." In seiner Kolumne verwies er auf mehrere Ausnahmen, in denen die Verwendung solcher Parolen straffrei sein kann – eine dieser Ausnahmen führte nun zum Ende des Verfahrens.
Hintergrund: AfD-Jugendorganisation im Fokus
Die Diskussion um Fleischhauers Äußerung fällt in eine Zeit, in der die AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" verstärkt im Blickpunkt steht. Der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen hat die Organisation bereits als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Bundesregierung sieht bei der neuen AfD-Jugend keine Mäßigung und bewertet sie weiterhin als radikal mit Verbindungen zu Extremisten.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Fleischhauer unterstreicht die komplexe Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Verbot verfassungsfeindlicher Symbole. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass im konkreten Fall der kritische Kontext der Äußerung im Vordergrund stand und somit keine Strafbarkeit gegeben sei.



