Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Historiker wegen Putin-Hitler-Vergleich auf X
Ermittlungen gegen Historiker wegen Putin-Hitler-Vergleich

Ermittlungen wegen historischem Vergleich: Staatsanwaltschaft Berlin gegen Historiker

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den renommierten Historiker Dr. Dr. Rainer Zitelmann (68) eingeleitet. Der Auslöser: Der Wissenschaftler teilte auf der Plattform X eine Fotomontage, die den russischen Präsidenten Wladimir Putin (73) mit dem nationalsozialistischen Diktator Adolf Hitler vergleicht. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbietet.

Historischer Kontext und wissenschaftliche Einordnung

Die umstrittene Fotomontage zeigt Hitler mit einer Hakenkreuz-Binde und der Sprechblase: „Gebt mir die Tschechoslowakei und ich attackiere niemanden mehr.“ Parallel dazu ist Putin mit identischem Text abgebildet, wobei die Tschechoslowakei durch die Ukraine ersetzt wurde. Zitelmann, der als ausgewiesener Experte für die NS-Zeit gilt und mehrere Publikationen zu Hitler veröffentlicht hat, erklärte im BILD-Interview: „Als Historiker drängen sich mir Parallelen zwischen Hitlers und Putins Kriegspolitik und Rhetorik auf.“

Der Wissenschaftler betonte, er sei eigentlich kein Befürworter von Hitler-Vergleichen, doch die historischen Lehren seien in diesem Fall offensichtlich. Im Dezember 2025 teilte er die Montage mit der Absicht, vor zu großen Zugeständnissen an den Kreml-Chef bei möglichen Friedensverhandlungen zu warnen. Historisch verweist dies auf die Appeasement-Politik der 1930er-Jahre, als westliche Politiker Hitler durch die Abtretung der Tschechoslowakei besänftigen wollten – kurz darauf folgte der Überfall auf Polen.

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Rechtliche Grauzone und wissenschaftliche Ausnahme

Paragraf 86a StGB verbietet zwar grundsätzlich die Verwendung von Nazi-Symbolen wie Hakenkreuzen, enthält jedoch explizite Ausnahmeregelungen für Wissenschaft, Forschung, Lehre und die Berichterstattung über historische Vorgänge. Zitelmann argumentiert, dass seine Tätigkeit als Historiker eindeutig unter diese Ausnahmen falle. „Wenn es mir als Historiker nicht erlaubt sein soll, auf Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus hinzuweisen, wo kommen wir da hin?“, fragte er besorgt.

Der Wissenschaftler hat inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der Akteneinsicht beantragt hat. Bisher ist unklar, wer die Anzeige erstattete, die zu den Ermittlungen führte. Die Staatsanwaltschaft konstruiert aus der geteilten Fotomontage einen Verstoß gegen das Verbot verfassungsfeindlicher Symbole, obwohl der historische Kontext und die wissenschaftliche Einordnung des Materials offensichtlich sind.

Besorgniserregende Entwicklung der Meinungsfreiheit

Dies ist nicht das erste Verfahren, das Fragen zur Meinungsfreiheit in Deutschland aufwirft. Bereits 2024 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen einen Bürger, der den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (56, Grüne) als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte. Zuletzt geriet auch der Journalist Jan Fleischhauer wegen einer Äußerung über die AfD-Jugend ins Visier der Ermittler.

Zitelmann zeigt sich alarmiert über diese Entwicklung: „Ich bin zutiefst besorgt über den Zustand der Meinungsfreiheit in unserem Land.“ Als Experte, der sich seit Jahrzehnten mit der NS-Geschichte beschäftigt, sieht er in den Ermittlungen einen gefährlichen Präzedenzfall, der wissenschaftliche Arbeit und historische Aufklärung behindern könnte.

Das Verfahren wirft grundlegende Fragen auf: Wo verläuft die Grenze zwischen legitimer historischer Analyse und verbotener Symbolverwendung? Wie können wissenschaftliche Erkenntnisse frei kommuniziert werden, ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen? Die Ermittlungen gegen Zitelmann könnten weitreichende Auswirkungen auf die Forschungs- und Meinungsfreiheit in Deutschland haben.

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