Satire oder Hetze? Gericht bestätigt Freispruch für El Hotzo nach Trump-Kommentaren
Freispruch für El Hotzo: Gericht bestätigt Satirefreiheit

Satire oder Hetze? Gericht bestätigt Freispruch für El Hotzo

Der Satiriker Sebastian Hotz, besser bekannt als El Hotzo, kann endgültig aufatmen. Das Berliner Kammergericht hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Comedian verworfen und damit den Freispruch des Amtsgerichts aus erster Instanz bestätigt. Hotz hatte sich wegen der Billigung von Straftaten verantworten müssen, nachdem er im Juli 2024 das Attentat auf Donald Trump kommentiert hatte.

Bitterböse Kommentare lösen juristische Auseinandersetzung aus

In der Nacht des Attentats im Juli 2024, bei dem eine Kugel den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump am Ohr verletzte, hatte El Hotzo auf der Plattform X geschrieben: „Leider knapp verpasst“ und ergänzt: „Es sei absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“ Die Beiträge löschte der 30-Jährige zwar kurz darauf, doch die Reaktionen waren heftig. Ein Shitstorm brach los, und es gingen knapp 50 Strafanzeigen ein.

Der Satiriker, der sich selbst als Internetclown bezeichnet, musste sich nun bereits zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Die zentrale Frage lautete: Hat Hotz mit seinen spitzen Sprüchen den öffentlichen Frieden gestört? Mit seiner Reichweite von über 700.000 Followern auf X war seine Wirkung jedenfalls beachtlich.

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Richter sieht keine Gefährdung des öffentlichen Friedens

Der Vorsitzende Richter Gregor Herb verwarf diese Bedenken jedoch deutlich. In seiner Begründung betonte er, die Kommentare seien nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die allgemeine Rechtssicherheit zu erschüttern. „Es ist kein Übergang hin zu Aggression oder ein Appell zum Rechtsbruch zu erkennen“, erklärte Herb. Der Richter folgte damit der Argumentation der Verteidigung und stufte die Äußerungen als Satire ein.

Hotz wolle schon „von Berufs wegen nicht ernst genommen werden“, so Herb weiter. Der Satiriker hatte in seinem Schlusswort betont, er sehe sich als Internetclown mit viel Meinung und Empörung, aber „sehr wenig Ahnung“. Satire dürfe auch unlustig und „saublöd“ sein, sagte er – dafür stehe er gerne mit seinem Namen ein.

Staatsanwaltschaft erkennt „gewisse Hetze“

Oberstaatsanwalt Frank Mohr vertrat dagegen eine andere Position. Er argumentierte, Satire sei nicht immer straflos und Hotz' Äußerungen seien keine gewöhnliche Kritik an Trump gewesen, sondern mit einer „gewissen Hetze“ verbunden. Mohr zog einen deutlichen Vergleich: „Angenommen, der Kommentar wäre aus der rechten Szene gekommen und das Opfer ein jüdischer Politiker – dann hätte doch niemand Zweifel, dass der Straftatbestand erfüllt sei.“

Die Verteidigerin Carolin Lütcke pochte dagegen auf die Meinungs- und Satirefreiheit als hohes, schützenswertes Gut. „Ein Witz bleibt ein Witz!“, sagte sie und kritisierte den „Verfolgungseifer“ der Staatsanwaltschaft. Sie könne nicht verstehen, warum das erste Urteil nicht akzeptiert worden sei.

Erleichterung und Kritik nach dem Urteil

Nach dem Urteil äußerte sich Hotz erleichtert, dass das Strafverfahren endlich abgeschlossen ist. Zugleich witzelte er, eine Verurteilung hätte natürlich der Werbung für sein neues Buch besser gedient. Auf die Frage, ob seine Sprüche über Trump „saublöd“ gewesen seien, antwortete der Comedian: „Dies sei tatsächlich kein Gag, an den er sich länger erinnert hätte, wenn es nicht die Welle von Aufmerksamkeit gegeben hätte.“

Bereits vor dem Prozess hatte Hotz gewarnt, sein Fall könne als gefährliches Exempel dienen. Im Falle einer Verurteilung müssten Satirikerinnen und Satiriker „damit rechnen, dass jeder Witz und jeder Post juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte, solange er von genügend Menschen absichtlich missverstanden wird“. „Das ist eine Welt, in der ich ungern leben möchte“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

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Journalisten-Verband kritisiert Verfahren

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) äußerte sich kritisch zu dem erneuten Verfahren. DJV-Sprecher Hendrik Zörner sagte der dpa: „Es sei unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft das erste Urteil des Amtsgerichts nicht akzeptieren könne. Da stellt sich schon die Frage, was Satirefreiheit eigentlich wert ist. Oder sind die Staatsanwälte so humorfrei, dass sie die Satire im Posting von El Hotzo bis heute nicht verstanden haben?“

Kurz vor dem Prozess hatte El Hotzo sogar noch einmal nachgelegt. Er postete auf X eine Zeichnung, die die Funktion eines Bolzenschussgeräts an einem Rind zeigt, mit dem Kommentar: „morgen Trump-Tweet Revision“. Und erst vergangene Woche nahm er Trumps Manieren aufs Korn, nachdem sich der US-Präsident erfreut über den Tod des früheren FBI-Direktors Robert Mueller geäußert hatte.

Hotz schrieb dazu: „gut, dass er nur US-Präsident ist, wenn er zB Comedy-Autor wäre, müsste er für sowas vor Gericht“. Mit dem nun bestätigten Freispruch bleibt die Satirefreiheit in Deutschland weiterhin ein hohes Gut – auch wenn ihre Grenzen immer wieder neu ausgelotet werden müssen.