Gerichtliche Zweifel an umfassender ÖRR-Prüfung: Machbarkeit und Kosten im Fokus
Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wurde eine grundlegende Frage verhandelt: Kann und sollte die Justiz das gesamte Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf politische Vielfalt und Ausgewogenheit überprüfen? Der Vorsitzende Richter Martin Morlock ließ erhebliche Zweifel an der Praktikabilität eines solchen Unterfangens erkennen.
Kritik am Leipziger Urteil und praktische Hürden
Ausgangspunkt der aktuellen Verhandlung ist ein aufsehenerregendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025. Die Leipziger Richter hatten damals die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet, indem sie feststellten, der Rundfunkbeitrag sei nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten ÖRR-Angebot Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“ würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen.
Genau diese Prüfungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nun in Frage. „So kann man es auf keinen Fall machen“, sagte der Vorsitzende Richter deutlich. Die Erstellung entsprechender Gutachten wäre exorbitant teuer und der Aufwand kaum vertretbar. Es könne nicht sein, dass irrsinnig hohe Summen aufgewendet werden müssten, um mit Hilfe von Studien oder Gutachten Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber geeignete Wege dafür finden.
Klagende Beitragszahler und ihre Vorwürfe
Auf Basis des Leipziger Urteils verhandelt auf Länderebene erstmals der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlern, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen wollen. Die Kläger äußern scharfe Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
„Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert“, sagte einer der Kläger. Die Beiträge des ÖRR seien teils falsch, hätten politische Schlagseite und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen. Ein weiterer Kläger prangerte die Verletzung christlicher Grundwerte an, die durch Sex und Crime im ÖRR in den Schmutz gezogen würden. Auch werde der Islam hofiert, während das Christentum ins Lächerliche gezogen werde.
Der Anwalt der drei Privatpersonen monierte zudem neben der angeblichen Unausgewogenheit auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung.
Gericht sieht Vielfalt in Themen und Formaten
Ebenso wenig Zweifel ließ der Verwaltungsgerichtshof aber daran, dass in gegenständlicher Hinsicht – also der schieren Menge an verschiedensten Sendungen, Themen und Formaten, die der ÖRR anbietet – die Vielfalt gewahrt sei. Es gebe Formate zu Kultur, Natur, Politik oder Sport et cetera. Auf dieser Basis werde das Gericht entscheiden – und damit voraussichtlich zugunsten der angegriffenen Sender.
Indirekt legte der VGH den Klägern bereits nahe, sich nach der Entscheidung bei Bedarf erneut an das Bundesverwaltungsgericht zu wenden. Die Klägerseite blieb bei ihrer Ansicht.
Mögliche Alternative: Fokussierte Prüfung bestimmter Themen
Der Vorsitzende Richter wies auf eine mögliche Alternative hin: „Die Menschen ärgern sich darüber“, sagte er mit Blick auf bestimmte Politikformate. Denkbar sei daher, Überprüfungen bei Beanstandungen seitens der Beitragszahler auf bestimmte Hauptthemen zu verengen, über die sich so mancher Beitragszahler besonders aufrege.
In der Vergangenheit sei dies etwa die Berichterstattung über die Coronapandemie, den Ukraine- oder Gaza-Krieg oder über den US-Präsidenten Donald Trump gewesen. Eine solche fokussierte Prüfung wäre deutlich praktikabler als eine Gesamtanalyse des gesamten Programmangebots.
Rechtlicher Hintergrund und aktuelle Verhandlungen
Bis diesen Mittwoch werden sieben Klagen verhandelt, eine achte Klage zu einem späteren Zeitpunkt. Nach aktuellem Stand habe ein neunter Kläger seine Klage zurückgezogen, wie eine VGH-Sprecherin sagte. Der Streit darum, ob das ÖRR-Angebot ausgewogen ist oder nicht, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern – und hat auch schon zu Reformen geführt.
Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk (SWR), das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote.
Medienrechtler sieht Gericht nicht als geeignete Arena
Der Medienrechtler Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung, hatte vorab betont: „Auf jeden Fall ist gut und richtig, dass der ÖRR stark in den Dialog tritt mit der Gesellschaft und begründet, warum er Programmentscheidungen trifft.“ Auch er glaube aber, dass der Rechtsstreit nicht die richtige Arena sei.
Der Gesetzgeber habe die Öffentlich-Rechtlichen schon zu Leistungsberichten verpflichtet und auch ein Medienrat sei mittlerweile gegründet worden. Diese Instrumente seien besser geeignet, um über Programmqualität und Ausgewogenheit zu diskutieren, als gerichtliche Verfahren, die mit enormem Aufwand verbunden sind.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird mit Spannung erwartet, da sie wegweisend für ähnliche Verfahren in anderen Bundesländern sein könnte. Unabhängig vom Ausgang zeigt die Verhandlung jedoch deutlich: Die Frage nach der Machbarkeit einer Gesamtprüfung des ÖRR-Programms bleibt höchst umstritten und wirft grundlegende Fragen nach dem Verhältnis von Medienfreiheit, staatlicher Aufsicht und praktischer Umsetzbarkeit auf.



