Gericht weist Klage von Lilly Becker gegen Springer-Verlag und Tanja May ab
Lilly Becker: Klage gegen Springer-Verlag abgewiesen

Gericht weist Klage von Lilly Becker gegen Springer-Verlag und Tanja May ab

Das Landgericht Berlin hat die Klage des ehemaligen Models Lilly Becker gegen den Springer-Verlag und die stellvertretende Chefredakteurin sowie "Bild"-Unterhaltungschefin Tanja May abgewiesen. Das Gericht nannte zunächst keine detaillierte Begründung für diese Entscheidung, sondern verkündete lediglich den Tenor des Urteils. Dieses ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass Becker die Möglichkeit hat, in Berufung zu gehen.

Hintergrund der Klage: Vorwurf des Vertragsbruchs

Lilly Becker, die Ex-Frau des Tennisstars Boris Becker, wollte ihren Anwälten zufolge eine Vertragsstrafe geltend machen. Der zentrale Vorwurf lautete, dass Tanja May einen Vertrag gebrochen habe, welcher Becker das Recht eingeräumt habe, Texte und Fotos vor einer Veröffentlichung in den Medien des Springer-Verlags freigeben zu dürfen. Becker argumentierte, dass May sich nicht an diese Vereinbarung gehalten habe, was zu unautorisierten Veröffentlichungen geführt haben soll.

Das Gericht hat diese Forderung nun abgelehnt, ohne im Detail auf die rechtlichen Aspekte einzugehen. Die Entscheidung fiel am 17. März 2026 und wurde der Nachrichtenagentur dpa mitgeteilt. Es bleibt abzuwarten, ob Becker weitere rechtliche Schritte einleiten wird, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Reaktionen und Auswirkungen

Die Klage hatte in Medienkreisen für Aufsehen gesorgt, da sie die Beziehung zwischen Prominenten und Journalisten in den Fokus rückte. Lilly Becker, die als ehemaliges Model und durch ihre Ehe mit Boris Becker bekannt ist, hatte zuvor öffentlich Kritik an der Berichterstattung geübt. Tanja May, eine bekannte Figur in der deutschen Unterhaltungsjournalismus-Szene, vertrat den Springer-Verlag in dieser Angelegenheit.

Experten weisen darauf hin, dass solche Verträge über Vorabfreigaben in der Medienbranche nicht unüblich sind, aber ihre rechtliche Durchsetzbarkeit oft komplex ist. Das Urteil des Landgerichts Berlin könnte daher als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen, in denen Prominente versuchen, Einfluss auf die Veröffentlichung von Inhalten zu nehmen.

Insgesamt unterstreicht dieser Fall die Spannungen zwischen Privatsphäre und Pressefreiheit, die in der heutigen digitalen Medienlandschaft häufig auftreten. Die Entscheidung des Gerichts markiert einen vorläufigen Schlusspunkt in diesem Rechtsstreit, der weiterhin die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen könnte.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration