Medienrat nimmt Arbeit auf: Neue Kontrollinstanz für öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Medienrat startet Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Medienrat nimmt Arbeit auf: Neue Kontrollinstanz für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag? Diese zentrale Frage soll künftig durch eine neu etablierte Kontrollinstanz, den Medienrat, regelmäßig geprüft werden. In Weimar ist das Gremium nun erstmals zusammengetreten und markiert damit den Start seiner Überwachungsaufgaben.

Staatsferne und Unabhängigkeit als Grundprinzipien

Sechs renommierte Expertinnen und Experten wurden berufen, um das Programmangebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio kontinuierlich zu bewerten. Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission, betonte in einer ersten Stellungnahme die Notwendigkeit einer staatsfernen Arbeitsweise. „Wir waren uns schnell einig, dass das staatsfern geschehen muss“, erklärte die Staatssekretärin aus Rheinland-Pfalz. Sie wies darauf hin, dass Diskussionen über die Kontrolle nicht in den Staatskanzleien geführt werden dürfen, um die Unabhängigkeit der Medien zu wahren.

Der Medienrat wurde im Rahmen des Reformstaatsvertrags zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Leben gerufen. Laut Raab dient dieses Gremium primär der Sicherung der Medienfreiheit und Unabhängigkeit. Die Besetzung erfolgte durch eine Mischung aus von den Rundfunkanstalten benannten und durch die Bundesländer eingesetzten Mitgliedern. Die Geschäftsstelle des Rates ist an der Bauhaus-Universität Weimar angesiedelt, was die akademische und neutrale Ausrichtung unterstreicht.

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Arbeitsweise und Ziele des neuen Gremiums

Die konkrete Arbeitsweise und die Häufigkeit der Sitzungen liegen laut Raab in der Verantwortung der Mitglieder selbst. Gemäß dem Reformstaatsvertrag ist vorgesehen, dass der Medienrat alle zwei Jahre einen umfassenden Bericht vorlegt. Nathalie Wappler, Direktorin des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) und Mitglied des Rates, hob hervor, dass die Besonderheit des Gremiums in der ganzheitlichen Betrachtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liege, anstatt sich auf einzelne Anstalten zu beschränken.

Der Rat soll nicht nur intern agieren, sondern sich auch externe Expertise einholen können, um fundierte Bewertungen abzugeben. „Ich wünsche mir, dass die Anstalten und Gremien diese Erkenntnisse auch reflektieren. Ich bin sicher, dass sie es tun werden“, so Raab mit Blick auf die künftigen Empfehlungen des Medienrats.

Zusammensetzung des Expertenrates

Die Mitglieder des Medienrats bringen eine breite Palette an Fachkenntnissen mit:

  • Nathalie Wappler – Aktuelle Direktorin des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF)
  • Annika Sehl – Professorin für Journalistik
  • Jeanette Hofmann – Politikwissenschaftlerin
  • Anne Bartsch – Medienforscherin
  • Boris Alexander Kühnle – Rektor der Hochschule der Medien Stuttgart
  • Peter Müller – Ehemaliger Bundesverfassungsrichter

Diese vielfältige Besetzung soll eine umfassende und ausgewogene Prüfung der Rundfunkangebote gewährleisten. Die Einrichtung des Medienrats wird als wichtiger Schritt zur Stärkung der Transparenz und Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angesehen, wobei die genauen Auswirkungen seiner Arbeit in den kommenden Jahren beobachtet werden müssen.

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