RBB mit Verspätung: Sender plant endlich mehr Regionalprogramm für Brandenburg
Seit Anfang 2024 ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg vertraglich verpflichtet, täglich 60 Minuten Programm speziell für Brandenburg auszustrahlen. Bislang wurden jedoch nur 30 Minuten gesendet. Nach zweijähriger Verzögerung präsentiert der Sender nun Pläne, dieser Pflicht nachzukommen.
Staatsvertragliche Verpflichtung ignoriert
Laut dem RBB-Staatsvertrag muss das Fernsehprogramm täglich für 60 Minuten für Berlin und Brandenburg auseinandergeschaltet werden. Diese Regelung trat bereits Anfang 2024 in Kraft, wurde vom Sender aber bislang nicht umgesetzt. Zusätzlich sollen für beide Bundesländer jeweils eigene Programmverantwortliche benannt werden, was ebenfalls noch aussteht.
Die Senderspitze um Intendantin Ulrike Demmer hatte die Vorgaben abgelehnt und argumentierte, sie würden die aktuellen Sparanstrengungen der ARD-Anstalt unterlaufen. Eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe, mit der der RBB die Regelung als unzulässigen Eingriff in die Programmfreiheit kippen wollte, scheiterte im Spätsommer 2025.
Brandenburg beharrt auf Vollzug
Der stellvertretende Sprecher der Brandenburger Landesregierung, Michael Schlick, betonte gegenüber der Nachrichtenagentur KNA: „Die Landesregierung erwartet, dass der RBB die im RBB-Staatsvertrag festgeschriebene regionale Auseinanderschaltung von mindestens 60 Minuten des täglichen Gesamtprogramms zur gesonderten Darstellung Berlins und Brandenburgs umsetzt.“
Die Staatskanzlei Brandenburg besteht zudem auf der Installation einer eigenen redaktionellen Leitung für das Brandenburger Landesprogramm. Schlick erklärte hierzu: „Die Leiterin/der Leiter für das Landesprogramm ist wegen der besonderen Anforderungen erforderlich, die an die regionale Berichterstattung in einem Flächenland mit 14 Landkreisen, vier kreisfreien Städten, einer Vielzahl von Regionalkorrespondenten sowie der Regionalstudios und -büros gestellt werden.“
Berlin zeigt sich entspannter
Die Berliner Senatskanzlei nimmt in dieser Frage eine deutlich gelassenere Haltung ein. Medienreferent Stefan Förster erklärte, man stehe im Austausch mit der Brandenburger Staatskanzlei über eine mögliche Novellierung des RBB-Staatsvertrags. Dabei sei auch eine Anpassung bei den Leitungen der Landessenderangebote im Gespräch.
Förster deutete an, dass Berlin neben der etablierten „Abendschau“ keine weiteren 30 Minuten Berlin-Programm benötige und auch keinen zusätzlichen Programmverantwortlichen fordere. Die unterschiedlichen Positionen beider Länder müssen jedoch im gemeinsamen Fernsehprogramm einvernehmlich gelöst werden.
Konkrete Pläne für die Auseinanderschaltung
RBB-Sprecher Justus Demmer kündigte an, dass der Sender aktuell in der abschließenden redaktionellen und finanziellen Prüfung von Modellen für die Auseinanderschaltung sei. Die Entscheidung soll im März fallen, woraufhin auch das künftige Fernsehprogramm vorgestellt wird.
Die von der RBB-Spitze favorisierte Lösung sieht vor:
- „Abendschau“ und „Brandenburg aktuell“ laufen wie gewohnt von 19.30 bis 20.00 Uhr
- „RBB aktuell“ wird von 21.45 bis 22.15 Uhr auf 30 Minuten verlängert
Damit würde die geforderte tägliche Auseinanderschaltungszeit von 60 Minuten erreicht werden.
Staatsferne des Rundfunks betont
Beide Landesregierungen betonen die Programmautonomie des RBB. Der stellvertretende Potsdamer Regierungssprecher Schlick unterstrich: „Im Hinblick auf die Staatsferne des Rundfunks nimmt die Landesregierung keinen Einfluss auf die Auswahl, den Inhalt sowie die Gestaltung der Programme und bewertet diese auch nicht.“
Medienreferent Stefan Förster von der Berliner Senatskanzlei pflichtete bei: „Die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Angebote setzt der RBB in eigener Verantwortung.“ Beide Seiten bekräftigten damit das Prinzip der Staatsferne, während gleichzeitig auf die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen gedrängt wird.



