RBB ignoriert seit Jahren vertragliche Verpflichtungen gegenüber Brandenburg
Seit dem Jahr 2024 ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) durch seinen Staatsvertrag verpflichtet, täglich 60 Minuten Programm speziell für das Land Brandenburg auszustrahlen. Doch bis heute kommt der Sender dieser Pflicht nicht nach und sendet lediglich 30 Minuten Brandenburg-spezifisches Programm. Diese anhaltende Vertragsverletzung belastet die Beziehungen zwischen dem Sender und der Brandenburger Landesregierung erheblich.
Verfassungsklage scheitert – Brandenburg besteht auf Einhaltung
Die RBB-Spitze unter Intendantin Ulrike Demmer hatte die vertraglichen Vorgaben stets abgelehnt und argumentierte mit den aktuellen Sparanstrengungen der ARD-Anstalt. Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versuchte der Sender, die Regelung als unzulässigen Eingriff in die Programmfreiheit kippen zu lassen. Diese Klage scheiterte jedoch im Spätsommer 2025 deutlich, was die Position der Brandenburger Staatskanzlei stärkte.
Michael Schlick, stellvertretender Sprecher der Brandenburger Landesregierung, betonte gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur: „Die Landesregierung erwartet, dass der RBB die im RBB-Staatsvertrag festgeschriebene regionale Auseinanderschaltung von mindestens 60 Minuten des täglichen Gesamtprogramms zur gesonderten Darstellung Brandenburgs umsetzt.“
Unterschiedliche Positionen zwischen Berlin und Brandenburg
Während Brandenburg auf der vollständigen Umsetzung des Staatsvertrags beharrt, zeigt sich die Berliner Senatskanzlei deutlich entspannter. Medienreferent Stefan Förster erklärte, man stehe im Austausch mit der Brandenburger Staatskanzlei über eine mögliche Novellierung des erst 2025 in Kraft getretenen RBB-Staatsvertrags. Aus Berliner Sicht benötige man neben der etablierten „Abendschau“ keine weiteren 30 Minuten Berlin-Programm und auch keinen zusätzlichen Programmverantwortlichen.
Doch die unterschiedlichen Positionen beider Bundesländer müssen in einem gemeinsamen Fernsehprogramm gemeinschaftlich gelöst werden. Die vertragliche Verpflichtung zur täglichen 60-minütigen Auseinanderschaltung bleibt damit bestehen.
RBB plant wenig ambitionierte Lösung
RBB-Sprecher Justus Demmer kündigte an, dass sich der Sender in der abschließenden redaktionellen und finanziellen Prüfung von Modellen für die Auseinanderschaltung befinde. Eine Entscheidung soll im März fallen, wobei auch das künftige Fernsehprogramm vorgestellt werden würde.
Die von der RBB-Spitze favorisierte Lösung sieht vor, dass „Abendschau“ und „Brandenburg aktuell“ wie gewohnt von 19.30 bis 20.00 Uhr laufen und „RBB aktuell“ von 21.45 bis 22.15 Uhr auf 30 Minuten verlängert wird. Diese Pläne werden jedoch als wenig ambitioniert bewertet, da sie die vertraglichen Vorgaben nur teilweise erfüllen würden.
Programmautonomie versus vertragliche Pflichten
Trotz der anhaltenden Kontroverse betonen beide Landesregierungen die Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Michael Schlick unterstrich: „Im Hinblick auf die Staatsferne des Rundfunks nimmt die Landesregierung keinen Einfluss auf die Auswahl, den Inhalt sowie die Gestaltung der Programme und bewertet diese auch nicht.“
Stefan Förster, Medienreferent der Berliner Senatskanzlei, pflichtete bei: Zu programmlichen Fragen nehme die Senatskanzlei wegen der Staatsferne des Rundfunks keine Stellung. „Die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Angebote setzt der RBB in eigener Verantwortung“, heißt es auch aus Potsdam.
Dennoch bleibt die grundsätzliche Frage bestehen: Wie kann der RBB seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Brandenburg erfüllen, ohne dabei seine Programmautonomie zu gefährden? Die Lösung dieser Frage wird für die kommenden Monate entscheidend sein.



