Expertenkommission senkt Empfehlung: Rundfunkbeitrag soll 2027 auf 18,64 Euro steigen
Rundfunkbeitrag: 18,64 Euro ab 2027 empfohlen

Rundfunkbeitrag: Neue Empfehlung sieht moderate Erhöhung ab 2027 vor

Eine unabhängige Expertenkommission hat ihre ursprüngliche Empfehlung für den Rundfunkbeitrag gesenkt und schlägt nun vor, dass Haushalte in Deutschland ab Januar 2027 monatlich 18,64 Euro zahlen sollen. Dies entspricht einer Erhöhung um 28 Cent gegenüber dem aktuellen Beitrag von 18,36 Euro. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) übergab ihren Bericht an die Bundesländer, die bis Ende 2026 Zeit haben, die neue Höhe in einem Staatsvertrag festzuschreiben.

Hintergrund der angepassten Empfehlung

Im Februar 2024 hatte die KEF noch eine Anhebung auf 18,94 Euro ab 2025 empfohlen, doch da nicht alle 16 Länder zustimmten, blieb es bei der bisherigen Höhe. Nun passte die Kommission ihre Empfehlung in einer laufenden Beitragsperiode nach unten an – ein ungewöhnlicher Schritt, der als Sonderfall gilt. Der Grund für die geringere Empfehlung liegt hauptsächlich in höheren Einnahmen als prognostiziert: Die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen entwickelte sich günstiger als erwartet. Kleine Abweichungen hier können den Monatsbeitrag rechnerisch um etwa 20 Cent verändern.

Finanzbedarf und politische Entwicklungen

Der eigentliche Finanzbedarf der Sender hat sich kaum geändert. Für die Jahre 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an, was einem jährlichen Zuwachs von 2,2 Prozent entspricht. Gegen die ausgebliebene Erhöhung auf 18,94 Euro hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr entscheiden wird. Mit der neuen Empfehlung liegt nun eine aktualisierte Berechnungsgrundlage vor, die sowohl für die Politik als auch für das Gericht relevant ist.

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Seit dem 1. Dezember ist ein Reformstaatsvertrag in Kraft, mit dem die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizienter gestalten wollen. Allerdings werden sich Einsparungen aus diesen Reformen frühestens ab 2029 bemerkbar machen und haben daher keinen Einfluss auf die aktuelle Berechnung. Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt: Die Sender melden ihren Finanzbedarf, die Kommission prüft die Wirtschaftlichkeit und gibt eine Empfehlung ab, an die sich die Bundesländer eng orientieren müssen. Für eine Änderung des Beitrags müssen alle Ministerpräsidenten und Länderparlamente zustimmen, um die Rundfunkfreiheit zu sichern.

Der Rundfunkbeitrag finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio, wobei die Länder per Staatsvertrag den Auftrag der Sender definieren – jedoch nicht das konkrete Programm. Sollte die neue Empfehlung umgesetzt werden, bliebe der Beitrag in diesem Jahr noch bei 18,36 Euro und würde erst 2027 steigen, was die Sender für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 ausreichend finanziert.

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