Feuerwehr-Mehrheit spricht Stephan Drews das Vertrauen als Kreisverbandsvorsitzender ab
Feuerwehr-Mehrheit spricht Drews Vertrauen als Vorsitzenden ab

Feuerwehrdelegierte sprechen Stephan Drews in Bollewick das Vertrauen aus

In einer dramatischen Versammlung in Bollewick haben die Feuerwehrleute der Mecklenburgischen Seenplatte ihrem Kreisverbandsvorsitzenden Stephan Drews deutlich das Misstrauen ausgesprochen. Bei einer geheimen Abstimmung am Samstagnachmittag stimmten 144 von nur noch 200 anwesenden Delegierten dafür, dass sie Drews in seiner Funktion als Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbands nicht mehr vertrauen. Lediglich 25 Kameraden sprachen ihm weiterhin Vertrauen aus, während sich 27 Personen bei der wichtigen Vertrauensfrage enthielten.

Rücktrittsoption oder Abwahlverfahren stehen nun im Raum

Dieses eindeutige Votum eröffnet Stephan Drews nach aktuellen Informationen nun zwei mögliche Wege: Er kann von seinem Ehrenamt als Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbands zurücktreten oder eine spätere offizielle Abwahl abwarten. Interessanterweise bleibt sein parallel ausgeübter Posten als Kreiswehrführer von dieser Vertrauensfrage zunächst unberührt. Über die Fortführung dieser Position entscheidet in einem separaten Verfahren der zuständige Kreistag.

Die von Landrat Thomas Müller bereits am Donnerstag ausgesprochene Suspendierung von allen Dienstaufgaben bleibt unterdessen vollumfänglich bestehen. Stephan Drews ist bis zum offiziellen Abschluss aller laufenden Vorgänge beurlaubt und darf seine Uniform nicht tragen. Als konkreter Anlass für die Infragestellung des Vertrauens gilt ein Vorfall am 18. März, bei dem Drews nach Informationen aus verschiedenen Kreisen einen Polizeibeamten verletzt haben soll. Die genauen Umstände und Hintergründe dieses Vorfalls sind bislang nicht öffentlich bekannt geworden.

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Frühere Abwahlinitiative scheiterte am Vormittag

Bereits am Samstagvormittag hatten die versammelten Feuerwehrdelegierten über eine andere wichtige Frage bezüglich Stephan Drews abstimmen müssen. Der ehemalige Kreiswehrführer Norbert Rieger hatte beantragt, Drews als Kreiswehrführer abzuwählen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch deutlich: Von 215 stimmberechtigten Kameraden sprachen sich nur 24 für die Abwahl aus, während 79 Personen dagegen votierten. Eine beträchtliche Anzahl von Teilnehmern enthielt sich bei dieser Entscheidung.

In seinem Abwahlantrag hatte Rieger kritisiert, dass ein Kreiswehrführer aus seiner Sicht "untadeliges Verhalten" zeigen müsse, was bei Drews "nicht ausreichend vorhanden" sei. Zudem monierte er eine sogenannte "Ämterhäufung", da Drews neben seiner Position als Kreiswehrführer gleichzeitig das Amt des Gemeindewehrführers in Friedland ausübt. Diese Doppelfunktion habe laut Rieger "ein gewisses Geschmäckle".

Landrat bestätigt Zusammenhang mit Polizeieinsatz

Landrat Thomas Müller von der CDU hatte Stephan Drews bereits zwei Tage vor der Versammlung von seinen Aufgaben als Kreiswehrführer suspendiert. Das Verbot, die Uniform zu tragen, sei "notwendig, um eine dienst- und disziplinarrechtliche Prüfung des mir am 18. März übermittelten Sachverhaltes vornehmen zu können", erklärte Müller dazu. Parallel prüfe er die Einleitung eines offiziellen Disziplinarverfahrens, betonte aber, dass Drews weiterhin Ehrenbeamter bleibe.

Auf Nachfrage bestätigte der Landrat, dass seine Suspendierungsentscheidung mit einem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit Stephan Drews stehe. Die genauen Details des Vorfalls vom 18. März ließ er jedoch weitgehend offen. Hintergrund der gesamten Entwicklung ist eine bereits seit Dezember schwelende Auseinandersetzung zwischen Friedlands Bürgermeister Frank Nieswandt von der Partei Die Linke und dem Feuerwehrmann Stephan Drews. Der Bürgermeister hatte Drews mehrfach als Gemeindewehrführer suspendiert, was Gerichte und die Kreisverwaltung zunächst für unbegründet erklärt hatten.

Nun hat der Landrat den Friedländer zusätzlich von seinen Aufgaben als Kreiswehrführer entbunden. Beide betroffenen Positionen sind ehrenamtliche Tätigkeiten, die Drews bisher parallel ausgeübt hatte. Die Feuerwehrgemeinschaft der Mecklenburgischen Seenplatte steht damit vor einer Phase der Neuorientierung und Klärung, während die dienst- und disziplinarrechtlichen Prüfungen ihren formalen Gang gehen.

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