Christian Ulmen wehrt sich juristisch gegen Spiegel-Vorwürfe zu Deepfakes und Übergriffen
Ulmen klagt gegen Spiegel wegen Vorwürfen zu Deepfakes

Christian Ulmen erwirkt einstweilige Verfügung gegen Spiegel-Berichterstattung

Der bekannte Schauspieler und Moderator Christian Ulmen (50) hat juristische Schritte gegen das Nachrichtenmagazin Der Spiegel eingeleitet. Mit einem Schriftsatz vom 31. März 2026 hat Ulmen, vertreten durch die renommierte Kanzlei Schertz Bergmann, bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 324 O 149/26 und markiert eine deutliche Eskalation im Umgang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.

Vorwürfe im Spiegel-Artikel über virtuelle Gewalt

Gegenstand des Rechtsstreits sind zwei Publikationen des Spiegel. Zum einen handelt es sich um einen Artikel in der Printausgabe vom 20. März 2026 mit der Überschrift „Entblößt im Netz“. Zum anderen geht es um einen online veröffentlichten Beitrag vom 21. März 2026, der den Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ trägt. In diesen Artikeln hatte Ulmens Ex-Frau, die Schauspielerin Collien Fernandes (44), schwere Anschuldigungen gegen ihn erhoben. Die Vorwürfe umfassen unter anderem virtuelle Vergewaltigung und Körperverletzung. Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft Itzehoe bereits wegen des Verdachts der Nachstellung.

Drei zentrale Punkte der Unterlassungsklage

Christian Ulmen, der zu den Vorwürfen bisher öffentlich geschwiegen hat, wehrt sich nun juristisch gegen drei konkrete Aspekte der Berichterstattung:

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  1. Der Spiegel soll es unterlassen, durch bestimmte Äußerungen den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos hergestellt und verbreitet, die Collien Fernandes zeigen.
  2. Das Magazin soll den Eindruck vermeiden, Ulmen habe gegenüber Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen sowie sie schwer bedroht.
  3. Bezüglich eines Gerichtstermins vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026 soll der Spiegel die Äußerung „Wer […] fehlt, ist Ulmen“ nicht mehr verbreiten, ohne darauf hinzuweisen, dass nur Fernandes geladen war und der Termin zudem aufgehoben wurde.

Verfahren vor dem Landgericht Hamburg

Der Verfügungsantrag wurde dem Spiegel nach Angaben der Anwälte Ulmens am 1. April 2026 mit einer Frist zur Stellungnahme zugestellt. Eine Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg steht noch aus und ist nicht in den nächsten Tagen zu erwarten. Die Pressekammer muss nun prüfen, ob die Berichterstattung des Spiegel gegen presserechtliche Standards verstößt und ob eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt ist.

Dieser Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit schweren Vorwürfen in den Medien auf, insbesondere wenn es um Themen wie digitale Gewalt und Deepfakes geht. Die juristische Auseinandersetzung zwischen Christian Ulmen und dem Spiegel wird daher mit Spannung verfolgt, da sie möglicherweise Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle haben könnte.

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