Bundeskabinett beschließt automatische Kindergeld-Auszahlung ohne Antrag ab 2027
Automatische Kindergeld-Auszahlung ohne Antrag beschlossen

Bundeskabinett ebnet Weg für automatische Kindergeld-Auszahlung

Das Bundeskabinett hat einen wegweisenden Gesetzentwurf verabschiedet, der die Auszahlung des Kindergelds in Deutschland grundlegend vereinfachen wird. Künftig soll die monatliche Leistung von derzeit 259 Euro pro Kind automatisch und ohne Antrag an die berechtigten Eltern fließen. Dieser Schritt markiert eine bedeutende Erleichterung für Familien und entspricht einer zentralen Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und SPD.

Von der Antragspflicht zur automatischen Leistung

Bislang mussten Eltern für jedes Kind einen separaten Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen, um das Kindergeld zu erhalten. Diese Praxis wird mit dem neuen Gesetz, das voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, vollständig abgeschafft. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte, dass dadurch jährlich etwa 300.000 Erstanträge entfallen werden. "Wir entlasten die Bürger von bürokratischen Hürden und stellen den Servicegedanken in den Vordergrund", so der Minister.

Die automatische Auszahlung erfolgt in zwei Stufen: Ab März 2027 zunächst für Neugeborene, deren Eltern bereits mindestens ein älteres Kind haben. In einer zweiten Phase, voraussichtlich ab November 2027, werden dann auch Eltern, die ihr erstes Kind bekommen, in den Genuss der vereinfachten Abwicklung kommen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und der Behörde eine IBAN vorliegt.

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Hintergrund und Bedeutung der Reform

Die geplante Automatisierung des Kindergelds basiert auf einer Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform und zielt darauf ab, dass Bürger ihre Daten künftig nur noch einmal mitteilen müssen. Mehr als zehn Millionen Eltern in Deutschland beziehen derzeit Kindergeld für über 17 Millionen Kinder. Die Leistung endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit, sondern kann bis zum 25. Geburtstag fortbestehen, wenn sich die Kinder beispielsweise für ein Studium, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst entscheiden.

Bereits seit 2024 gibt es vorausgefüllte Anträge, die Eltern nach der Geburt eines Kindes per QR-Code von der Familienkasse erhalten. Die nun beschlossene vollständige Automatisierung stellt den logischen nächsten Schritt in der Digitalisierung der Familienleistungen dar. Sie soll nicht nur die Verwaltung effizienter gestalten, sondern auch sicherstellen, dass alle berechtigten Familien die Unterstützung ohne Verzögerung erhalten.

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