Kindergeld wird automatisch: Kabinett beschließt Bürokratieabbau für Familien
Das Bundeskabinett in Berlin hat einen wegweisenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Kindergeldauszahlung für zahlreiche Familien erheblich vereinfachen soll. Künftig soll das Kindergeld in vielen Fällen automatisch und ohne Antrag ausgezahlt werden, was insbesondere junge Eltern von unnötigem Papierkram entlasten wird.
Modernisierung des Staates im Fokus
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte bei der Vorstellung des Entwurfs: „Wir wollen einen modernen Staat, der für die Menschen da ist. Auf dem Weg dahin sind wir heute wieder einen Schritt weitergekommen.“ Er fügte hinzu: „Wir wollen, dass Eltern in der aufregenden Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen.“ Diese Initiative zielt darauf ab, die Verwaltung effizienter zu gestalten und Familien direkt zu unterstützen.
Stufenweise Einführung ab März 2027
Das neue automatische Verfahren soll im kommenden Jahr in zwei klar definierten Schritten implementiert werden:
- Erste Stufe im März 2027: Eltern, die bereits ein älteres Kind haben, erhalten das Kindergeld automatisch, ohne einen separaten Antrag stellen zu müssen.
- Zweite Stufe ab November 2027: Auch Eltern, die ihr erstes Kind bekommen, können dann auf den Antrag verzichten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die monatliche Kindergeldhöhe bleibt unverändert bei 259 Euro pro Kind und ist einkommensunabhängig. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt.
Voraussetzungen für die automatische Auszahlung
Damit das Kindergeld automatisch fließen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens ein Elternteil lebt gemeinsam mit dem Kind in Deutschland.
- Mindestens ein Elternteil ist in Deutschland erwerbstätig.
- Die Behörden müssen die Kontoverbindung (IBAN) kennen, die bereits über die Bank oder das Steuerportal Elster gemeldet werden kann.
Das Finanzministerium rechnet damit, dass durch diese Neuerung im Jahr etwa 300.000 Anträge wegfallen, was eine spürbare Entlastung für Familien und Verwaltung bedeutet.
Ausnahmen für komplexe Fälle
Für bestimmte Gruppen bleibt das Antragsverfahren vorerst bestehen. Dazu zählen:
- Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld beziehen.
- Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Diese Familien erhalten weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse, das über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten Kindergeld-Antrag führt. Dieser muss dann individuell ergänzt und abgeschickt werden.
Insgesamt markiert dieser Gesetzentwurf einen bedeutenden Schritt in der deutschen Familien- und Sozialpolitik, der die Digitalisierung vorantreibt und den Alltag vieler Haushalte praktischer gestaltet.



