Kindergeld ohne Antrag: Automatische Auszahlung ab 2027 geplant
Nach der Geburt eines Kindes stehen Eltern oft vor einer Flut von Papierkram, obwohl fast jedes Kind in Deutschland Anspruch auf Kindergeld hat. Bisher musste diese Leistung aktiv beantragt werden, doch das soll sich nach dem Willen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) im nächsten Jahr für viele Familien ändern. „Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen“, erklärt der SPD-Chef. Die geplante Reform zielt darauf ab, die Bürokratie zu reduzieren und junge Familien zu entlasten.
Wie funktioniert das antragslose Kindergeld?
Im vergangenen Jahr zahlte die Familienkasse rund 55 Milliarden Euro Kindergeld für 17,57 Millionen Kinder aus. Generell haben alle Eltern Anspruch, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das hier oder in einem anderen EU-Land lebt. Aktuell beträgt das Kindergeld unabhängig vom Einkommen 259 Euro pro Monat und Kind und wird an die Person überwiesen, die das Kind regelmäßig versorgt – in drei von vier Fällen an die Mutter.
Bisher erforderte der Prozess nach der Geburt eine Meldung beim Standesamt, um eine Steuer-ID für das Kind zu erhalten, gefolgt von einem Antrag bei der Familienkasse, oft über das Elster-Portal. Kritiker bemängeln, dass dies für viele Familien zu aufwendig sei, insbesondere in der stressigen Zeit nach einer Geburt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission empfiehlt daher, Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) betont, dass die Regierung damit jungen Familien „das Leben ein Stück einfacher“ machen wolle.
Automatisches Verfahren und Ausnahmen
Künftig soll das Standesamt nach der Anmeldung eines Neugeborenen das Bundeszentralamt für Steuern informieren, das dann selbstständig die Familienkasse einschaltet. Voraussetzung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Liegen beide Kontonummern vor, zahlt die Familienkasse automatisch an die Mutter, wobei Familien dies ändern lassen können. Die Kontoverbindung kann bereits jetzt über das Steuerportal Elster gemeldet werden.
Das neue Verfahren soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen:
- Ab März 2027 erhalten Eltern, die bereits ein älteres Kind haben, das Kindergeld für Neugeborene automatisch an dieselbe Person überwiesen.
- Ab November 2027 können auch Eltern mit erstem Kind auf den Antrag verzichten, sofern mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und arbeitet.
Für kompliziertere Fälle bleibt der Antrag jedoch erforderlich. Dazu gehören Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld beziehen, oder solche, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie erhalten weiterhin ein Begrüßungsschreiben mit einem vorausgefüllten Antrag, der per QR-Code zugänglich ist und manuell ergänzt werden muss. Auch für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium müssen Eltern weiterhin Nachweise vorlegen.
Risiken und Umsetzung
Das Finanzministerium sieht kein gesteigertes Risiko für Missbrauch, da alle Fälle wie bisher von den Familienkassen geprüft werden. Unkontrollierte Auszahlungen seien damit ausgeschlossen. Derzeit ist die Reform noch ein Vorschlag, der von anderen Ministerien, Ländern und Verbänden kommentiert werden muss, bevor er in den Bundestag geht. Schwangere müssen daher weiterhin den Antrag stellen, bis das Verfahren in Kraft tritt.
Diese Initiative spiegelt einen Trend zur Digitalisierung und Vereinfachung staatlicher Leistungen wider, um Familien in einer entscheidenden Lebensphase zu unterstützen. Mit der automatischen Auszahlung des Kindergelds soll nicht nur die Bürokratie reduziert, sondern auch die finanzielle Sicherheit für junge Eltern verbessert werden.



